Beim lesen der "heiligen Schrift", also des sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Landesrundfunkanstalten einzelne Aufgaben "auslagern" also von "Dritte" (sogenannte Unterlieferanten) ausführen lassen können, welches aber in den Satzungen verankert werden muß. Dabei ist mir halt aufgefallen das dieser "Dritte" namentlich, im Gegensatz zu den "alten Satzungen" nicht genannt wird.
Worum geht es:
Im sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) steht im §10 Abs. 7:
Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten z.B. "Eintreibung der Zwangsabgabe" auf Dritte zu übertragen.
Näheres müssen die Landesrundfunkanstalten in ihren Satzungen regeln, die Satzungen aller Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Nun habe ich mir die Satzung des MDR angeschaut um feststellen zu können wer dort als "Dritter" für die "Eintreibung" genannt wird.
Hier die Satzung des MDR bis 31.12.2012
§ 2
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - GEZ - führt als
gemeinsames Rechenzentrum im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft der ARD-
Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzugs
durch. Die Anschrift der GEZ lautet: Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.
§ 5
Zahlungen
(1) Der Rundfunkteilnehmer hat die Rundfunkgebühren auf seine Gefahr an die GEZ auf das Rundfunkgebührenabwicklungskonto
ARD/ZDF bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
und hier die neue Satzung ab 01.01.2013
§ 2
Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten
Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.
Also hat bei der alten Satzung der/die/das "Dritte" einen Namen bekommen, aber in der neuen Satzung heißt der/die/das "Dritte"
nicht "Beitragsservice" sondern "Gemeinsame Stelle".