Guten Tag alle Zusammen!
Ich möchte in diesem Beitrag die Probleme der fiktiven Person A schildern:
Person A wohnte bis Mitte des letzten Jahres in zwei verschiedenen Wohngemeinschaften. In der ersten Wohngemeinschaft zahlte Person A die Rundfunkgebühren für die Wohnung in den ersten drei Monaten. Danach begann ein anderes Mitglied der WG zu zahlen, da Person A bald ausziehen würde. Pro Wohnung ist ja nur einmal ein Beitrag zu zahlen.
Nach dem Umzug in eine neue Wohngemeinschaft beteiligte sich Person A auch wieder an der der Zahlung des Beitrages, der durch ein anderes Mitglied der Wohnung entrichtet wurde. Dies wurde dem Beitragsservice auch mitgeteilt.
inzwischen wohnt Person A wieder in einer neuen Wohnung, diesmal alleine.
In diesem Jahr erhielt Person A einen Festsetzungsbescheid für die Zeit, die sie in den Wohngemeinschaften zugebracht hatte. Diesem Bescheid wurde fristgerecht widersprochen.
Eine Antwort auf den Bescheid erhielt Person A nicht.
Nun trug es sich zu, dass Person A vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben zu Zwangsvollstreckung erhalten hat. Der Hinweis, dass dem Festsetzungsbescheid widersprochen wurde, interessierten den zuständigen GV nicht, er besteht auf Erfüllung des Termins zu Vermögensauskunft.
Wie sollte Person A verfahren? Welche Rechtsmittel können eingelegt werden?
Ist die Forderung, unterschrieben mit "der Intendant" gültig? Der Widerspruch hatte an den Beitragsservice nach Köln zu gehen, der Gläubiger wird aber im Brief als Bayerischer Rundfunk bezeichnet, ist das korrekt?
Liebe Grüße