Die Richter versuchen immer euch über eine ach so tolle Statistik zu beweisen, dass nahezu 100% einen Fernseher haben. Sie schreiben oder sagen dann meist soetwas:
Im Jahr 2014 verfügten 97,5 % der Privathaushalte in Deutschland über einen Fernseher und 87 % über einen PC (Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Gebrauchsgütern - Fachserie 15 Reihe 2 – 2014, S. 12; abrufbar unter: https://www.destatis.de/ DE/Publikationen/Thematisch /EinkommenKonsum Lebensbedingungen/LfdWirtschaftsrechnungen/AusstattungprivaterHaushalte 2150200147004.pdf?__blob=publicationFile). Wenn man sich dann allerdings den Link anschaut, stellt man fest, dass bei dieser Umfrage 7.885 Haushalte befragt und auf 36,343 Mio Haushalte hochgerechnet wurde. Sprich es wurden 0,02% Haushalte befragt und von den 0,02 % der befragten Haushalte hatten 97,5% einen Fernseher und 87 % einen PC. Bei einem so gewichtigen Einschnitt in die Grundrechte, kann dies auf keinen Fall rechtens sein, von 0,02 % der befragten Haushalte auf 99,98 % der ungefragten Haushalte zu schließen. Statistik kann nicht als Beweis über Einschnitte in die Grundrechte dienen.