Hallo zusammen,
ich habe da ein Frage zu einem fiktiven Fall:
Die GEZ will von Person A Gebühren rückwirkend ca. 550 Euro für die Wohnung ihrer Eltern haben, weil Person A dort seit Jahren noch aus alten Studientagen einen Zweiwohnsitz gemeldet hatte. Faktisch wohnt Person A seit über 20 Jahren nicht mehr dort (A ist 45, hat eigene Familie und Kinder, mit der A ganz woanders wohnt).
Person A hat Widerpruch gegen den Bescheid eingelegt und um Aussetzung des Vollzugs gebeten. Die geforderte Zahlung wurde im dem Bescheid übrigens auch überhaupt nicht aufgeschlüsselt. Da stand einfach nur, Person A hätte Betrag 550 Euro zu zahlen. Damit stünde ihr Konto in den Miesen.
Jetzt kriegt Person A ein erneutes Schreiben, in dem erneut um Zahlung gebeten wird. Kein Wort zu ihrem Widerspruch. Es wird aber wie folgt argumentiert:
"Bitte beachten Sie: Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die eine Wohnung innehat, also z. B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist."
Fakt ist, Person A wohnt dort nicht und hat auch keinen Mietvertrag über eine Wohnung. Abweichend zu der Aufzählung, die die GEZ dort mit
"oder" führt, also
"dort wohnt oder gemeldet ist oder einen Mietvertrag hat", steht im Gesetz:
"Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist."
D. h. Voraussetzung für die Beitragspflicht wäre, dass man tatsächlich selbst dort wohnt, was Person A ja nicht tut.
Aber was soll Person A mit der Aussage
"Als Inhaber wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist" anfangen?
Soll das eine Beweislastumkehr sein, die es ihr auferlegt, nachzuweisen, dass sie dort gar nicht wohnt oder soll das bedeuten, dass tatsächlich jeder, der gemeldet ist (sei es auch mit Zweitwohnsitz) dort im Sinne der Beitragspflicht wohnt?
Können die wirklich von Person A die Zahlung verlangen, obwohl sie dort seit 20 Jahren nicht mehr wohnt?Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
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