Sind wir uns denn einig, dass allein schon mit der
Antragstellung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.4 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, die ja offensichtlich durch §80 Abs.2 (1) entfällt, wieder hergestellt wird?
Wenn dem so wäre, müßte doch auch die Stadt als beauftragte Vollstreckungsbehörde eigentlich erkennen, dass kein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt, da bspw. §2 HessVwVG nicht erfüllt ist und die Zwangsvollstreckung einstellen.
Diese ziehen sich an dieser Stelle dann aber offensichtlich zurück unter Verweis auf:
"§ 5 HessVwVG – Vollstreckungshilfe
(2) 1Die ersuchte Vollstreckungsbehörde ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nachzuprüfen, der vollstreckt wird. 2Hat die ersuchte Vollstreckungsbehörde Zweifel an der Rechtmäßigkeit der begehrten Vollstreckungsmaßnahme, so hat sie unverzüglich die Entscheidung der ersuchenden Behörde über die Einleitung oder Fortsetzung der Vollstreckung einzuholen. 3Besteht die ersuchende Behörde auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Behörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Behörde."
Die Stadt schickt die Zurückweisung einer Vollstreckungsankündigung nach §5 Abs.2 Satz 2 HessVwVG einfach an die LRA (oder evtl. den BS?) und wenn dann nach ein paar Wochen vom
BS mit falschen Behauptungen ("Festsetzungsbescheide sind bestandskräftig", "Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung konnten wir nicht entsprechen" -> obwohl der Antrag auf Aussetzung von der LRA nicht entschieden wurde und auch kein Widerspruchbescheid ergangen ist ) geantwortet wird, ist die Entscheidung über die Fortsetzung der Vollstreckung eingeholt und Zwangsvollstreckung durch die Stadt wird wieder aufgenommen.
Oder liegen wir falsch und es bräuchte erst der Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung also erst der konkreten Anordnung durch die LRA, der diese ja (ewig lang) nicht nachkommt? Und solange dieser ganze Vorgang in der Schwebe ist, gibt es auch keine aufschiebende Wirkung?