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Autor Thema: Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig  (Gelesen 2336 mal)

T
  • Beiträge: 545
Irreführende Schufa-Drohung rechtswidrig
Autor: 27. März 2015, 08:19
Zitat
IRREFÜHRENDE SCHUFA-DROHUNG RECHTSWIDRIG

BGH: Mit Schufa-Drohung müssen bestimmte Hinweise einhergehen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/irrefuehrende-schufa-drohung-rechtswidrig-90016491.php

Gillt das auch für Mahnungen vom BS?


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U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Als ich den Bericht letzte Woche las

Schufa-Drohung: Verbraucherschützer klagen erfolgreich vor BGH gegen Vodafone
http://heise.de/-2581584

fragte ich mich das auch schon...


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

a

anne-mariechen



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H
  • Beiträge: 584
Gillt das auch für Mahnungen vom BS?
Der Unterschied dürfte aber sein, dass die Forderungen, die der BS beitreibt, in aller regel titliert sind.

Damit bedarf es keiner grichtlichen Festsellung mehr, ob die Forderung besteht oder eben nicht besteht.

Anders wiederum düfte es bei Bescheiden sein, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Da ist eben nocht nicht entscheiden, ob die Forderung zu recht besteht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2016, 00:03 von Bürger«

a

anne-mariechen

Dein Einwand ist sicherlich nicht falsch, aber da könnte man ja den Datenschutzbeauftragten mal fragen. Nur der hat auf seiner Internetseite einen Beitrag, dass der Datenschutzbeauftrage des SWR eine eigenständige Legitimation hat und das laut Gesetz für 8 Jahre einen Freifahrtschein besitz, so dass Herr Klingbeil wohl keine Auskunft gibt, denke ich mal.


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