Umgekehrt wird ein Schuh draus
Man kann doch nun GEZ extra verklagen und sich auf das vorhandene Geschehen stützen, weil HbbTV vom ÖRR nicht zum in der Verfassung definierten Umfang gehört. Es bedeutet die Zweckverfremdung der Gebühren/Beiträge.
Außerdem sollen sie doch diesen Teil der "Leistung" verschlüsseln und spätestens hier wird es auch jedem klar sein, dass die Verschlüsselung des ÖRR als Gesamtes doch möglich ist und trotzdem jedem ohne Einschränkung zur Verfügung steht... Spätestens wenn 2016 DVBT2 kommt.
Und noch viel besser: am besten kann jeder Provider den Videotext und andere Sendungen wie Morgenmagazin herausfiltern, weil sie nicht Bestandteil der Einspeiseverträgen sind
Denn wenn diese tatsächlich zum allheilenden Auftrag des ÖRR gehören würden, dann hat ja der ÖRR geschlampert und sie bisher nicht in die jeweiligen Verträge aufgenommen.
Andersherum argumentiert: die ganze HD, HD+ und 4K Geschichte stinkt zum Himmel und ist reine Geldmacherei. Die SD-Auflösung reicht vollkommen zum Erfüllen des ÖRR-Auftrags. Warum muss extra Beitragskohle verplempert werden, um denselben Umfang noch extra in höheren Auflösungen anzubieten? Wo ist das definiert im GG?
Und falls die GEZ jetzt sagt, dass sie ja bereits in der original HD oder 4K die Sendungen einspeisen, dann sehe ich einen Eingrif durch die Provider wie Kabel usw. in meine persönliche Rechte indem sie die Signale ohne meine Einwilligung skalieren!