Sicherlich können sich Gerichte auf andere Urteile berufen, das tun wir ja auch. Da nicht bekannt ist, wer die erkennende Kammer ist, sollte man nachfragen.
Ob die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, kommt auf die Argumente an, die Person X verwendet hat. Ich empfehle, die Entscheidung nicht auf einen Einzelrichter zu übertragen. Leider finde ich die Begründung dazu nicht mehr.
Die übrige Rechtsprechung, damit sind sicherlich die zwei Landesverfassungsgerichte gemeint und deren kopierende Verwaltungsgerichte.
Selbstverständlich muss der M*D*R keine Stellungnahme abliefern, ist auch besser so, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...
Dass das Steuerargument erwähnt wird, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass die Gerichte sich die Arbeit einfach machen wollen. Wir sind normale Kläger, der M*D*R ist normaler Angeklagter.
Für die Verwaltungsgerichte hat alles seine Richtigkeit, [Ironie on] es ist einfach nur ein lieb gemeinter Rat, die Klage abzubrechen. Insgeheim hoffen die Gerichte und M*D*R, dass es nicht vorm Bundesverfassungsgericht landet.