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Autor Thema: Gegen die GEZ, Anzeige bei der StvA und Meldung bei Dt. Post u BNA  (Gelesen 35111 mal)

  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Person A erhält seit 2013 Briefe der GEZ (bzw. dem heutigen Beitragsservice), welche bis zum Festsetzungsbescheid 2014 ignoriert worden sind.

Der übliche Ablauf, Fragebögen, Zahlungserinnerungen, automatische Anmeldung und dann eben der Festsetzungbescheid.

Kurz noch am Rande, Person A wird klagen, trotz der momentan eher aussichtslosen Lage und defintiv nicht aufgeben.

Daraufhin legte Person A innerhalb der 30 Tage nach Zustellung des Festsetzungsbeschiedes einen 12 Seitigen Widerpsruch und Beschwerde per Einschreiben, sowohl beim Beitragsservice, als auch beim Westdeutschen Rundfunk in Köln ein. Antworten und Schreiben erfolgten bis heute ausschließlich vom Beitragsservice.

Der Beitragsservice reagierte daraufhin 2015 mit einem standardtisierten Antwortschreiben, indem nicht wirklich auf die Punkte von Person A eingegangen worden ist.

   

Person A schickte daraufhin eine Beschwerde unter Androhung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zum Beitragsservice.

   

Parallel dazu entschloss sich Person A, ein wenig Wind zu machen. Deshalb schrieb Person A die Deutsche Post in Bonn und die Bundesnetzagentur an, da der Beitragsservice die ersten Briefe als Infopost versendet hatte. Jedoch ist es laut der Website der Deutschen Post verboten, Zahlungsaufforderungen als Infopost zu versenden https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.html

Zitat
Zitat

    Inhalt
    Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden. Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden. Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften.


Die Antwort der Konzernleitung der Deutschen Post war ernüchternd.

 

So auch die der Bundesnetzagentur.

 


Schade eigentlich, denn Person A war der Auffassung, dass, wenn Person A Recht bekommen hätte, dies für den Beitragsservice ernsthafte Konsequenzen zur Folge gehabt hätte. Person A hat auch diese Antworten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet (s.u.)

Die bisherige Reaktion des Beitragsservice auf das Beschwerdeschreiben war eine Mahnung, sowie eine Rechnung. In der Mahnung wurde Person A mittels Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht.

Daraufhin erstattete Person A Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

   
   

Momentan ist die Lage etwas aussichtslos. Jedoch bittet Person A alle Leute, die nicht Willens sind zu zahlen, sich nicht durch die Drohungen unterkriegen zu lassen und für unser aller Recht zu kämpfen.

Greetings

Person of Interest


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2015, 22:15 von Bürger«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

  • Beiträge: 7.332
Cool ist's aber schon, wenn die Dt. Post schreibt, daß der Inhalt der Infopost weder die Voraussetzungen für Rechnungen noch für Zahlungsaufforderungen erfüllt.

Da stellt sich doch die Frage, ob Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen eine bestimmte, gesetzliche vorgeschriebene Form wahren müssen?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 173
Jupp... Zumindest Rechnungen müssen dies..... Grad bei uns in der Kreditorenbuchhaltung gabs nämlich ne Schulung zu dem Thema....

Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...


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  • Beiträge: 7.332
Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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n
  • Beiträge: 390
Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?

Es sind Angebote/Werbung. Neudeutsch auch Spam genannt.   :)


PS: Wenn die mich noch weiter ärgern, werde ich auch Anzeige erstatten.


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G

Gast

Aber Rechnungen im eigentlichen Sinne verschickt der BS ja nicht...
Aber Zahlungsaufforderungen, die einen rechtlich nicht versierten Bürger dazu verleiten können, anzunehmen, es sei eine Rechnung?

Ich hoffe ich kann etwas zur Entwirrung beitragen indem ich Euch berichte wie es zumindest bei einer ausgedachten Person R abgelaufen sein könnte:

Alle Schreiben von BS bis einschl. "Bestätigung der Anmeldung" - d. h. die anfänglichen Anmeldeaufforderungen und die darauf folgende Zwangsanmeldung - wurden per Deutsche Post mit dem vergünstigten Service "Infopost" versendet (je 0,25 €).

Mit der Zwangsanmeldung wurde R auch über die "Modalitäten" informiert, also wieviel monatlich und in welchen Rhythmus zu zahlen sei. Es wurde R mit der Zwangsanmeldung angeboten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; jedoch wurde keine Kontoverbindung zum direkt Überweisen angegeben - lediglich eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer, mit der R allerdings nicht sehr viel anfangen konnte. Es bleibt also zu prüfen, ob die Zwangsanmeldung eine Zahlungsaufforderung darstellt.

Danach - also ab der 1. Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger, erstmals angegebener Kontoverbindung und dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge", ab der ein angeblich offener Kontostand ausgewiesen und zur Begleichung aufgefordert wurde - wurde sich nur noch dem normalen Brief der Deutschen Post für 0,60 € (bzw. mitlerweile 0,62 €) bedient.


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Alle Schreiben von BS bis einschl. "Bestätigung der Anmeldung" - d. h. die anfänglichen Anmeldeaufforderungen und die darauf folgende Zwangsanmeldung - wurden per Deutsche Post mit dem vergünstigten Service "Infopost" versendet (je 0,25 €).

Bei Person N wurde bereits der Wisch "Bestätigung der Anmeldung" mit 0,60 € verschickt, sowie alle nachfolgenden Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge"


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Gast

Bei Person N wurde bereits der Wisch "Bestätigung der Anmeldung" mit 0,60 € verschickt

Wann könnte das bei einer beliebigen Person N gewesen sein?

Die ausgedachte Person R könnte das Schreiben "Bestätigung der Anmeldung" per Infopost um - sagen wir mal - Ende März 2014 herum erhalten haben.


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Bei irgendeiner fiktiven Personen, nennen wir sie N, kam die Bestätigung, die völlig fiktiv ist, ende Juli 2014.


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  • Beiträge: 380
Im 19. Bericht der KEF steht unter Tz. 484 Ziff. 3:
Zitat
"Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Portotarif Infopostab 2013 nicht mehr für die Ausgangspost des Beitragsservice angewendet werden darf. Das Porto je Standard“-Sendung erhöht sich von 0,25 € auf 0,58 € (Mehraufwand 13,6 Mio. €)."
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/zwoeltes_2.html


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Hallo Greyhound,

danke fürs Raussuchen der Information...

...ist ja interessant. So wie ich das sehe, hatte Person A also doch recht und die Beschwerde von Person A war berechtigt. Stecken die eigentlich alle unter einer Decke?

Das sieht zumindest sehr abgesprochen aus.

Wie sollte Person A weiter vorgehen? Sich unter Berufung auf die KEF erneut bei Post und BNA beschweren? Ob die Staatsanwaltschaft, zumindest in diesem Punkt, etwas tut?

Und können bzw. sollten sich nicht grundsätzlich weitere Leute beschweren? Sie versenden die Briefe ja munter weiter als Infopost.


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

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d
  • Beiträge: 138
Also das würde ich denen gleich um die Ohren hauen.

Da könnte man noch auf ein weiteres gutes Argument kommen. Vielleicht ist ja der Post genau diese Klausel aus dem KEF Bericht bekannt....und deswegen hat sie so viele Briefe des Beitrasservice nicht zugestellt.... >:D

Und wenn man das Rad noch weiterdreht, könnten denke ich viele hier im Forum den Beweis erbringen, dass es der Beitragsservice eben doch genau so gemacht hat (und sich hierdurch ggf. einen Finanziellen Vorteil geschaffen hat).

Wenn ich die Post wäre.....würde ich die 13,6 Mio mir zurück holen....das wäre mir eine Klage definitiv wert  >:D >:D >:D


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G
  • Beiträge: 380
Person A ist zu danken für sein Engagement :).

Die Bundesnetzagentur könnte man nochmals anschreiben, die müsste jedoch allenfalls gegen die Deutsche Post AG vorgehen (siehe dazu bitte diesen Beschluss http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/index.php?lr=view_bk_overview&id=4938&group=54&year=2012&filter_title2_fixed=BK5%2011-024_Infopost&filter_text2_import=&filter_az=&filter_klaeger=&filter_tenor=&get_filter=1), was ja nicht unser Ziel ist. Die Deutsche Post AG nochmals anzuschreiben dürfte daher auch nicht nutzbringend sein.


Die Staatsanwaltschaft sollte informiert werden. Der "Beitragsservice" hat ja offenbar einen Mehraufwand von 13,6 Mio. € bei der KEF angemeldet und die KEF teilt dieses Geld über die Rundfunk"beiträge" als Bedarf zu. Gleichwohl wird vom "Beitragsservice" Infopost verschickt. Es ist für die StA ein leichtes zu ermitteln, in welchem Umfang der "Beitragsservice" seit 2013 welche Infopost verschickt hat. Die Anstalten melden, soweit ich weiß, zur Zeit wieder ihren "Bedarf" bei der KEF an. Wenn die jetzt nicht die Einsparungen durch Infopost-Sendungen korrigierend berücksichtigt haben, dann sollte das strafrechtlich relevant sein.


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  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Grunsätzlich ist jedem zu danken, der sich gegen diesen Verein engagiert und, wie auch immer, für unser aller Recht eintritt.

Dennoch Danke noch mal speziell an Dich Greyhound für die Mühen, super.

Person A plant derzeit die nächsten Schritte unter Berücksichtigung der neu hinzu gekommenen Informationen. Höchstwahrscheinlich wird die BNA noch einmal von Person A zu hören bekommen.

Des Weiteren würde Person A gerne die Staatsanwaltschaft informieren, wartet aber derzeit noch auf die Bearbeitung der erstatteten Anzeige, inder auch bereits schon der Hinweis über den offensichtlichen Verstoß gegen die Infopostbestimmungen und die Antworten der Post und BNA enthalten waren. Sofern die Staatsanwaltschaft nicht auf diese Punkte eingehen sollte, wird Person A mit einer neuen Argumentation vorstellig werden.

Sobald Person A Antwort erhalten hat, wird selbstverständlich diese nachgereicht.

Mich würde es freuen, wenn sich weitere Leute finden, die der BNA die aktuelle Lage vorhalten und sich beschweren.

Und wenn der Beitragsservice durch den Sachverhalt angreifbar ist, würden mehrere Anzeigen bzw. Beschwerden mit Sicherheit Erfolg bringen.

Ich denke auch hier, je mehr, desto besser.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 14:26 von Bürger«
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  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Kurzes Update:

Person A hat sich nach den neuen Erkenntnissen erneut an die Deutsche Post und die Bundesnetzagentur als Hinweisgeber gewandt, zusätzlich zu der eingereichten Beschwerde bei der EU-Kommission und um erneute Prüfung des Anliegens gebeten.

Wenn Person A Recht bekommt, dann klingelt es bei der GEZ richtig im Kasten, dann glüht die Lampe richtig, bis sie ganz ausgeht.

Denn da kommen sie nicht so einfach raus und ich denke, das könnte ein kleines supermediales Ereignis werden.

Bin mal auf eine Antwort und hoffentlich auf weitere Reaktionen gespannt.

Die beiden Schreiben sind nahezu identisch, daher hier das Schreiben an die Bundesnetzagentur im Anhang:

 


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