Person A erhält seit 2013 Briefe der GEZ (bzw. dem heutigen Beitragsservice), welche bis zum Festsetzungsbescheid 2014 ignoriert worden sind.
Der übliche Ablauf, Fragebögen, Zahlungserinnerungen, automatische Anmeldung und dann eben der Festsetzungbescheid.
Kurz noch am Rande, Person A wird klagen, trotz der momentan eher aussichtslosen Lage und defintiv nicht aufgeben.
Daraufhin legte Person A innerhalb der 30 Tage nach Zustellung des Festsetzungsbeschiedes einen 12 Seitigen Widerpsruch und Beschwerde per Einschreiben, sowohl beim Beitragsservice, als auch beim Westdeutschen Rundfunk in Köln ein. Antworten und Schreiben erfolgten bis heute ausschließlich vom Beitragsservice.
Der Beitragsservice reagierte daraufhin 2015 mit einem standardtisierten Antwortschreiben, indem nicht wirklich auf die Punkte von Person A eingegangen worden ist.
Person A schickte daraufhin eine Beschwerde unter Androhung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zum Beitragsservice.
Parallel dazu entschloss sich Person A, ein wenig Wind zu machen. Deshalb schrieb Person A die Deutsche Post in Bonn und die Bundesnetzagentur an, da der Beitragsservice die ersten Briefe als Infopost versendet hatte. Jedoch ist es laut der Website der Deutschen Post verboten, Zahlungsaufforderungen als Infopost zu versenden
https://www.deutschepost.de/de/i/infopost_national.htmlZitat
Inhalt
Als INFOPOST können Sie schriftliche Mitteilungen und Unterlagen oder Datenträger wie zum Beispiel CDs/DVDs versenden. Kostenlose Proben, Produktmuster und Werbeartikel sowie Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) können mitversendet werden. Inhaltsgleiche Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen und Mahnungen) dürfen nach Beschluss der Bundesnetzagentur nicht als INFOPOST versendet werden. Verkaufswaren sind ebenfalls nicht zugelassen, hiervon ausgenommen sind Bücher (auch Hörbücher), Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften.
Die Antwort der Konzernleitung der Deutschen Post war ernüchternd.
So auch die der Bundesnetzagentur.
Schade eigentlich, denn Person A war der Auffassung, dass, wenn Person A Recht bekommen hätte, dies für den Beitragsservice ernsthafte Konsequenzen zur Folge gehabt hätte. Person A hat auch diese Antworten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet (s.u.)
Die bisherige Reaktion des Beitragsservice auf das Beschwerdeschreiben war eine Mahnung, sowie eine Rechnung. In der Mahnung wurde Person A mittels Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht.
Daraufhin erstattete Person A Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Momentan ist die Lage etwas aussichtslos. Jedoch bittet Person A alle Leute, die nicht Willens sind zu zahlen, sich nicht durch die Drohungen unterkriegen zu lassen und für unser aller Recht zu kämpfen.
Greetings
Person of Interest
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.
Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.