Hallo zusammen, ich bin momentan echt überfragt und benötige guten Rat.
Ich versuche mal die Situation zu schildern:
Person X bekommt seit längerer Zeit ALGII und ist von der Beitragspflicht befreit. Die Unterlagen wurden alle fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht, aber leider nicht als Einschreiben oder Fax. Person X bekommt also weiterhin Zahlungsaufforderungen, weswegen Person X bei der zuständigen Stelle anruft. Die Person Y, von der zuständigen Stelle, gab Person X den Rat zu warten - da es wegen dem hohen Aufgebots an Anfragen zu Verzögerungen mit der Bearbeitung kommen kann. Person X wartet also, doch nach weiteren 2 Monaten kommt von der zuständigen Stelle für die Beitragspflicht, wieder eine Zahlungsaufforderung. Deswegen entschied sich Person X die Unterlagen erneut zu verschicken. Diese kamen auch an, nur mitlerweile außerhalb der Frist - weswegen die zuständige Stelle nun die Beitragspflicht für die verspäteten Monate einziehen will. Draufhin folgte ein Festsetzungsbescheid, gegen den Person X per Fax einen unbegründeten Widerspruch eingelegt hat. Person X möchte den Widerspruch nun noch begründen und braucht dazu hilfe. Übrigens kam während dieser Zeit, ein erneuter Festsetzungsbescheid, aber keine Stellungnahme zum Widerspruch. Dort wird nun eine Summe genannt, die gar nicht mehr Nachvollziehbar ist. Zudem werden die Briefe alle ohne Poststempel verschickt, und kommen fast 2 Wochen später bei Person X an, als die im Brief selbst datiert sind. Wie soll Person X also im Falle einer Klage nachweisen, das die zuständige Stelle unsachgemäß arbeitet?
Soll Person X nun einen Widerspruch nach § 14 Abs. 5 RBStV einlegen, für eine rückwirkende Beitragsbefreiung? Denn Person X wurde nachdem sie dazu von dieser Stelle automatisch angemeldet wurde, nachträglich für einen längeren Zeitraum befreit. Eine rückwirkende Beitragsbefreiung scheint demnach möglich zu sein? Wie muss oder kann so ein Widerspruch aussehen?
Oder soll Person X andere Begründungen anführen, Beispiele dazu gibt es ja zu genüge - aktuell wohl das Thema mit der Barzahlung - oder aber sich dies noch aufheben, falls der Widerspruch mit rückwirkende Befreiung abgelehnt wird?
Ich hoffe jemand kann sich zu diesem Sachverhalt äußern. Falls notwendig werde ich natürlich weiterführende Fragen so gut wie möglich beantworten bzw den Eingangspost bearbeiten.
Ich wünsche noch ein erholsames Wochenende.
Grüße, Eve.