@PersonX,
das fatale an der Software ist, dass der Vorturner des BS daran "mitgearbeitet" hat.
Dies erinnert mich irgendwie an Fratzenbook, wo die Entwickler den MS dann verklagten.
So in etwa wird es auch beim BS gewesen sein. Der Vorturner behauptet nun, er wäre der Entwickler der Software gewesen und fällt böse nun auf die Schn...
@Eva777
ebenso fatal ist, einfach nur Texte zu übernehmen und sich nicht mit der Basis auseinander zu setzen. Die Basis ist nun mal der RBStV und seine jetzige Erscheinung.
Leider machen auch Anwälde diesen Fehler und stehen somit im selbigen Wald. Die Verwunderung ist dann groß, dass ihr Wissen schon im Ansatz scheitern muss. Leider hab ich meine Begründung nicht selber weggeschickt, sondern hab dies eine Anwältin machen lassen und hatte dann natürlich ein kleineres Problem. Aber dies nur am Rande...
§ 14 Abs. 5 RBStV(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
"Auf Verlangen der
Landesrundfunkanstalten..."
Der BS ist keine Rundfunkanstalt, obwohl lt. Satzung, dieser BS als RA gilt, wenn dieser im Namen der Rundfunkanstalten aggiert.
Allerdings lautet es
Landes...rundfunkanstalten und somit ist der BS raus aus dem Thema.
Im Falle X müsste bitte auch genau ermittelt werden, welche Konstellation nun Gültigkeit hätte!
Hat Person x rechtzeitig die Unterlagen zum BS gesandt oder wurde nur per Fax Widerspruch eingelegt.
Diese Thematik geht leider nicht genau hervor aus Deinen Beiträgen.
Wenn man diesen Dingensverein schon ignorieren soll, braucht man die auch nicht bitten, irgendwelche Mitteilungen zu senden.
Die Forensoftware ersetzt einige Wörter, um dieses Forum nicht zum Spielball für Frustabbau werden zu lassen.
Wie passt jetzt der Riegel gegen Frustabbau, mit Deinem Satz des "Dingesbittenverein" zusammen?
(dies kann die Forensoftware wohl noch nicht auseinander halten...)