Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wenn der Widerspruch einfach ignoriert wird  (Gelesen 13472 mal)

  • Beiträge: 3.238
Wenn man diesen Dingensverein schon ignorieren soll, braucht man die auch nicht bitten, irgendwelche Mitteilungen zu senden.
Die Forensoftware ersetzt einige Wörter, um dieses Forum nicht zum Spielball für Frustabbau werden zu lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j
  • Beiträge: 12
Was mich persönlich bei der Thematik etwas wundert ist folgendes: Woran macht die GEZ fest ob und wenn ja wann sie den nächsten Festsetzungsbescheid sendet?

Ich habe meinen ersten Festsetzungsbescheid am 14.04.2015 bekommen (datiert auf den 01.04.2015). Innerhalb einer Woche habe ich Widerspruch eingelegt incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dieser ging per Brief an den WDR und zeitgleich per Fax an die Nummer die auf dem Bescheid stand (denke die gehört zur GEZ).

Seit dem habe ich keinen neuen Festsetzungsbescheid erhalten, obwohl ich im Forum hier schon mehrfach gelesen habe das bei Einigen recht zeitnah der nächste kam. Das einzige was jetzt kam war eine Art "Eingangsbestätigung" incl. Angebot der Ratenzahlung für alle bis heute offenen Beträge.  8) Bin gespannt wie es weiter geht und ob ich weitere Festsetzungsbescheide oder den Widerspruchsbescheid bekomme.

Gruß
Julia


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Woran macht die GEZ fest ob und wenn ja wann sie den nächsten Festsetzungsbescheid sendet?

Wahrscheinlich an einem Würfel mit 3 Seiten ;-).

Es gibt aktuell wahrscheinlich keine Person, welche diese Frage hinreichend genau beantworten kann.
Es sei diese ist direkter  Programmierer der Verarbeitungssoftware dort.

Das System ist wahrscheinlich an der Belastungsgrenze angelangt was die Erstellung von Briefen angeht. Möglicherweise drucken diese rund um die Uhr. Zudem kommt, dass aus den Datenbanken Vorschläge für Wohnungen automatisiert erzeugt werden, in Abhängigkeit der Filterung und Sortierung stehen dann wahrscheinlich einige innerhalb der Menge der zu schaffenden Briefe. Drucksollliste je Woche. Die anderen werden dann vielleicht erstmal verworfen und kommen somit bei der nächsten Abfrage eine Woche später erneut in die Auswahl, so gesehen wie Russisch Roulette. Wer Pech hat bekommt den Zuschlag, wer richtig Glück hat fällt in die Auswahl Box zurück.
Wer zweimal hintereinander böses Glück hat, hatte so gesehen Pech, das vielleicht die Parameter für die Auswahl jeweils für 14 Tage gleich bleiben und er deshalb innerhalb der Liste der zu schaffenden Drucksachen geblieben ist.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

E
  • Beiträge: 10
Ist ja sogar noch ein wenig anders als ich dachte.

Die versuchen §4 RBStV durchzudrücken

"(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,
zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag
innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids
nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu
einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermä-
ßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.
Die
Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids
befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die
Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine
Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen."

und versuchen deshalb zu unterschlagen, dass Person X ist die Bescheinigung abgegeben hat, weil ihnen aufgefallen ist, dass Person X seine Schreiben nicht als Einschreiben mit Rückschein verschickt hatte...
(Ja, ich unterstelle der GEZ bei dem Handeln sogar Absicht, um auch bei den Ärmsten und daher Befreiten trotzdem noch Kapital rausschlagen zu können).

In diesem Fall sollte Person X Zeugen vorbringen können, die belegen können, dass Person X das Telefongespäch führte (Einzelanrufernachweis in Telefonrechnung?) und darauf pochen, dass der Bescheid innerhalb von 2 Monaten nach Erstellung durch das Jobcenter bei der GEZ eingereicht wurde und der Fehler daher bei der GEZ liegt.

Yup, so steht das auch in dem Bescheid drin, also das die Frist quasi abgelaufen ist und man nur einen Monat Zeit hatte.
Aber soll Person X das so schon in dem Widerspruch formulieren - das sie dafür Zeugen hat? Nach den Einzelanrufnachweis müsste PersonX mal schauen ob die noch vorhanden sind, die bekommt sie immer nur Online.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2015, 18:00 von Eve777«

E
  • Beiträge: 10
Bitte mal aufhören mit der Beweispflicht.

Macht es doch wie es diese Keksbude auch macht.
"Wie? Was? Wer?"

"Mit meinem Fax vom xx.xx.201x, teilte ich Ihnen bereits mit, dass ich befreit bin von der (zwangs-) Gebühr.
Dass Sie als Beitragsservice (Betruegsservice darf ich leider nicht schreiben, also schreib Beitragsservice!) nicht berechtigt sind, meine Unterlagen zu erhalten oder anzufordern, steht in § 14 Abs. 5 RBStV.
Leider scheint wohl in Ihrem Hause so ein Chaos zu herrschen, dass Sie mir versehentlich weitere Zahlungsaufforderungen und Hinweise, auf den nicht fristgerechten Eingang meiner Befreiung, zuschicken.

Laut § 14 Abs. 5 RBStV sind diese Unterlagen auf Verlangen den Rundfunkanstalten vorzulegen!
Da Sie keine Rundfunkanstalt sind, sondern nur der Betruegservice (nach Lust und Laune bitte abändern!) sind diese Unterlagen Ihnen somit nie vorgelegt worden und können auch nicht von Ihnen eingefordert werden, denn Sie sind nicht die für mich zuständige Rundfunkanstalt!
Die mir zuständige Rundfunkanstalt bat nie um die Überlassung notwendiger Unterlagen!

Bitte teilen Sie mir mit, an welche Rundfunkanstalt ich die lt. § 14 Abs. 5 RBStV notwendigen Unterlagen per Einschreiben schicken soll, um meine Befreiung lt. § 14 Abs. 5 RBStV gerecht werden zu können!"

P.S.
die Forensoftware ersetzt leider einige Worte. Warum auch immer der Betreiber dies macht?

Wie gesagt, das Fax war "nur" ein unbegründeter Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid. Also einfach nur "Hiermit legt Person X widerspruch gegen...ein".

Falls du das wirklich ernst meinst, könntest du das Widerspruchsschreiben bitte nochmal dementsprechend formatieren, das würde Person X sehr helfen - denn ich habe den Inhalt noch nicht so ganz verstanden(bezüglich der Rundfunkanstalt etc). Ich kann mir nicht vorstellen, das die GEZ einfach die Schuld auf sich schieben lässt. Den Paragraphen müsste ich auch erstmal googlen, um zu sehen was genau da drin steht. Person X brauch einfach ein vernünftiges Widerspruchschreiben, was sich auf die ganze Sachlage bezieht. Ich denke das Person X den zweiten Festsetzungsbescheid erstmal nicht erwähnen sollte(nach dem Motto - habe ich nie bekommen)?!

Reicht es dann wenn der Widerspruch wieder nur per Fax geschickt wird, gibt es überhaupt eine Pflicht für die Briefform?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2015, 17:57 von Eve777«

G

Gast

@PersonX,

das fatale an der Software ist, dass der Vorturner des BS daran "mitgearbeitet" hat.
Dies erinnert mich irgendwie an Fratzenbook, wo die Entwickler den MS dann verklagten.
So in etwa wird es auch beim BS gewesen sein. Der Vorturner behauptet nun, er wäre der Entwickler der Software gewesen und fällt böse nun auf die Schn...

@Eva777

ebenso fatal ist, einfach nur Texte zu übernehmen und sich nicht mit der Basis auseinander zu setzen. Die Basis ist nun mal der RBStV und seine jetzige Erscheinung.
Leider machen auch Anwälde diesen Fehler und stehen somit im selbigen Wald. Die Verwunderung ist dann groß, dass ihr Wissen schon im Ansatz scheitern muss. Leider hab ich meine Begründung nicht selber weggeschickt, sondern hab dies eine Anwältin machen lassen und hatte dann natürlich ein kleineres Problem. Aber dies nur am Rande...

§ 14 Abs. 5 RBStV
(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.

"Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalten..."
Der BS ist keine Rundfunkanstalt, obwohl lt. Satzung, dieser BS als RA gilt, wenn dieser im Namen der Rundfunkanstalten aggiert.
Allerdings lautet es Landes...rundfunkanstalten und somit ist der BS raus aus dem Thema.

Im Falle X müsste bitte auch genau ermittelt werden, welche Konstellation nun Gültigkeit hätte!
Hat Person x rechtzeitig die Unterlagen zum BS gesandt oder wurde nur per Fax Widerspruch eingelegt.
Diese Thematik geht leider nicht genau hervor aus Deinen Beiträgen.

Wenn man diesen Dingensverein schon ignorieren soll, braucht man die auch nicht bitten, irgendwelche Mitteilungen zu senden.
Die Forensoftware ersetzt einige Wörter, um dieses Forum nicht zum Spielball für Frustabbau werden zu lassen.
Wie passt jetzt der Riegel gegen Frustabbau, mit Deinem Satz des "Dingesbittenverein" zusammen????
(dies kann die Forensoftware wohl noch nicht auseinander halten...)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Wie passt jetzt der Riegel gegen Frustabbau, mit Deinem Satz des "Dingesbittenverein" zusammen????
(dies kann die Forensoftware wohl noch nicht auseinander halten...)
Nun macht es mal nicht komplizierter als es ist und habt euch nicht päpstlicher als der Papst.
Das hat ganz sicher seinen tieferen Sinn und wurde nicht inszeniert um jemanden zu ärgern.
Hier geht es wohl eher um die Eingrenzung auf eine sinnvolle (ehrenamtliche !) Arbeit für die Moderatoren.
Diese sollen sich bitte nicht auch noch unnötigerweise mit einem Wust von Wutausbrüchen befassen müssen.
Wer sich mit einer solch minimalen und durchaus akzeptablen automatischen Zensur nicht arrangieren kann , sollte sich hier vielleicht mal selbst als Moderator bewerben .


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2015, 23:34 von mickschecker«
You can win if you want

  • Beiträge: 3.238
Nur zur Klarstellung:
Dingensverein deshalb, weil es eine "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist. Also irgend etwas, aber nichts rechtsfähiges. Irgendwie ein Dingsbums, wenn man nicht sämtliche Definitionen haarklein recherchieren will. Der echte Name will mir nur schwer aus der Tastatur kommen - wie der, dessen Name man nicht nennt -
Mit dieser nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung braucht man also keinen Schriftwechsel führen, man kann stattdessen die zuständige Landesrundfunkanstalt anschreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G

Gast

... denn ich habe den Inhalt noch nicht so ganz verstanden(bezüglich der Rundfunkanstalt etc). Ich kann mir nicht vorstellen, das die GEZ einfach die Schuld auf sich schieben lässt.

@ Eve777:

Bitte hier im Forum insb. das oberste Gebot -> "Fragen so genau wie möglich stellen." <- beachten und nicht so viel herumwundern.

Im Hinblick auf einen etwaigen Rechtsstreit und darauf, dass eine beliebige Person X dann ihren eigenen Standpunkt möglichst selbstsicher vertreten können sollte, sei X grundsätzlich dazu zu raten ihre Widersprüche nur insofern zu begründen wie X diese Begründungen auch selbst nachvollziehen kann. Ein Widerspruch in dieser Sache muss nicht sehr wohl formuliert, nicht sehr logisch aufgebaut und auch nicht sehr spitzfindig ausgearbeitet sein. Er darf sogar ein Maximum an Rechtschreib- und Grammatikfehlern aufweisen, solange das Anliegen ( = Keine Kohle! :police: ) durchgehend klar erkennbar bleibt!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 268
Laut einem Verwaltungsgericht im Süden D:
- reicht es einen unterschriebenen Brief mit "Ablehnungsabsicht" an den BS/Anstalt innerhalb der Monatsfrist zu senden (auch als Fax ok). Da muss nicht mal "Widerspruch" als Titel stehen, der Inhalt ist ausschlaggebend und wird als Widerspruch vom Gericht gewertet.
- in diesem ablehnenden Schreiben (Widerspruch) auf einen Bescheid müssen nicht zwingend die Widerspruchsgründe ins Detail ausgearbeitet werden. Eine ausführliche Version ist erst bei der Klagebegründung nötig, diese kann auch um weitere Gründe erweitert werden.
- denn schlußendlich entscheidet sowieso das Gericht was in der Verhandlung gewertet wird und was nicht. Aber die Richter benötigen "Klagemunition", weil sie nur über das entscheiden was auch in der Klage beantragt wird und nicht einfach "weil das so ist"... Das gilt auch für die Frage der Zustellung oder Nichtzustellung von angeblichen Bescheiden an den Zwangskunden.

Und weil wir alle gut erzogen sind, ist ein freundlicher Hinweis angebracht, dass meiner einer als Laie eben zum jetzigen Zeitpunkt nicht die volle Übersicht hat und weitere Ausführungen spätestens vor Gericht erläutert werden... Scharfe Formulierungen an den BS bringt sowieso nichts außer Luft rauslassen, denn sie erreichen nicht die eigentlichen Verursacher von diesem Mist. Mit bösen Worten werden nur die menschlichen Schnittstellen beim Beitragsservice überschüttet die quasi keine bessere Wahl haben als dort zu arbeiten, denn wer tut sich das freiwillig an? Nicht mal vor Gericht bekommt man die Drahtzieher zu Gesicht, denn dort gibt es nur die anwaltliche Vertretung von Juristen die halt gerade bei den Anstalten tätig sind... Also wen das Thema GEZ ankotzt, versucht mal beim nächsten Kreuzlemachen nachzudenken oder zumindest nicht 0815 zu wählen  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben