Das Landgericht dürfte i.d.R.
auf Basis bisher vorliegender/n Informationen/ Stellungnahmen/ Sachvortrags entscheiden.
Person A könnte ggf. einfach flugs noch
weiteren Sachvortrag in Ergänzung zum bisherigen vorbringen.
Ob dies als Nachreichung akzeptiert wird, ist zwar nicht zweifelsfrei bekannt, aber auch nicht ausgeschlossen.
Meinem Verständnis nach entscheiden AG und LG (abweichend vom VG) eher in
Abwägung des vorliegenden Sachvortrags (auch der Gegenseite!)...
...daher könnte es mitunter hilfreich sein, einen tatsächlichen oder potenziellen
Sachvortrag der Gegenseite (und die sind bekanntlich nicht zimperlich) vorbeugend und möglichst
umfassend wegzuargumentieren Ohne jetzt schon zuviel herumunken zu wollen, aber:
Das fiktive AG bzw. LG Dresden scheint derzeit jedenfalls doch etwas daran "knaubeln" zu müssen...
...was prinzipiell erst mal kein schlechtes Zeichen sein muss.