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Autor Thema: RUNDFUNKBEITRAG FÜR ARD UND ZDF - 4 Millionen Haushalte wollen nicht zahlen  (Gelesen 19151 mal)

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fox

  • Beiträge: 437
Wenn es in Deutschland 39,9 Mio Haushalte gibt, und 4 Mio. die Zahlung verweigern, dann sind das ca. 10 % der Haushalte.
Ist da noch eine Typisierung rechtmäßig ??


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  • Beiträge: 7.388
Ist da noch eine Typisierung rechtmäßig ??
Im Wettbewerbsrecht kann es weder Typisierung noch Pauschalisierung geben, weil beides zu Wettbewerbsverzerrungen führt und in die nächsten Vertragsverletzungsverfahren mündet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 3.238
Die Typisierung dürfte eines der größten Probleme des RBStVs sein. Nicht nur die Zahlen belegen das:
Wenn es in Deutschland 39,9 Mio Haushalte gibt, und 4 Mio. die Zahlung verweigern, dann sind das ca. 10 % der Haushalte.
Ist da noch eine Typisierung rechtmäßig ??
Und eine tiefergehende Analyse von Daniel61
keine Steuer, sondern PFLICHTBEITRAG ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9580.msg66688.html#msg66688


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2015, 17:03 von Bürger«

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  • Beiträge: 156
Man könnte zur Ermittlung der Anzahl der Nichtzahler auch den folgenden Beitrag aus dem Forum heranziehen. Damit könnte man aber nur die Anzahl der angemahnten Personen schliessen:
Kleine Anfrage der Linken bzgl. Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14720.0.html

Dort steht folgendes:

Die Anzahl der Mahnmaßnahmen im privaten Bereich in Hamburg betrug
- 2013: 327.849,
- 2014: 608.183,
- 2015 (Jan. – Apr.): 233.767.

Wenn man die Anzahl der gemahnten Personen zählen will, dann muss man vermutlich die Anzahl der Mahnungen pro Jahr (ca. 600000)  durch 4 teilen, weil pro Quartal eine Mahnung erstellt wird, vermute ich?! Das ergibt etwa 150000 angemahnte Personen. Diese Tendenz scheint sich im Jahr 2015 fortgesetzt zu haben. Diese Zahl gilt aber nur für Hamburg.

Hamburg hat 1.75 Millionen Einwohner. Wenn man die Anzahl der angemahnten Personen auf ganz Deutschland hochrechnet, dann muss man die Zahl für Hamburg mit etwa 45 multiplizieren. Also:

150000 * 45 = 6750000 (also mehr als 6 Millionen) angemahnte Personen.

Diese Zahl ist aber wohl zu hoch. Denn vielleicht bekommt eine Person mehr als einen Mahnbrief pro Quartal. Ausserdem könnte ich mir vorstellen, dass in Hamburg eher überdurchschnittlich viele zahlungsunwillige Personen leben als im Rest von Deutschland. Das sollte man auch noch berücksichtigen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2015, 17:04 von Bürger«

  • Beiträge: 721
"...in Hamburg eher überdurchschnittlich viele zahlungsunwillige Personen..."

 ::)   Ich würde es anders ausdrücken:

"...in Hamburg überdurchschnittlich viele Personen den ÖRR nicht benötigen..."  :)

 


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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