Nehmen wir an, in einem fiktiven Fall hat der Widerspruch funktioniert und das AG hat das Verfahren zum Zeichen XXXX bezüglich der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher für unzulässig erklärt. Was wäre im fiktiven Fall wenn jetzt ein Schreiben von der Stadtverwaltung eingegangen wäre indem aufgeführt werden würde:
"Zur Begründung führt das Gericht aus, die Vollstreckung sei durch den falschen Gläubiger beauftragt worden. Dieser Formfehler ist inzwischen geheilt. Die Forderungen gegen Sie bestehen unverändert weiter, da bis heute keine anders lautende Verfügung des Gläubigers eingegangen ist.
Ich beabsichtige daher, die Beitreibung folgender Forderungen gegen Sie einzuleiten und gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die offenen Forderungen unter Angabe des oben genannten Kassenzeichens auf das Konto der XXX einzuzahlen. Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, erfolgt unverzüglich die Einleitung der Zwangsvollstreckung.
Ich weise vorsorglich noch darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die Forderung im Vollstreckungsverfahren nicht mehr möglich ist. Bei evtl. Rückfragen zur Forderung oder falls Ihnen der Bescheid nicht vorliegen sollte wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Gläubiger der Forderung (s. Rückseite).
Rundfunkgebühren, ab 2013 Rundfunkbeiträge, Vollstreckungskonto: XXXXX
Gläubiger: Westdeutscher Rundfunk Köln, vertr. d. Beitragsservice v. ARD ZDF und Deutschlandradio“
Wie könnte die Person in einem fiktiven Fall jetzt vorgehen? Vor allem, wenn die Person kurz vor der resignation stehen würde und durch den ganzen Dschungel nicht mehr durchblickt?