Vorladung zur Abgabe des Vermögensverzeichniss kam vom GV ?
Dagegen wurde Erinnerung eingelegt ? Oder gegen welche Vollstreckungsmaßnahme wurde Erinnerung eingelegt?
Schufaeintrag ... vermutlich Eintrag Schuldnerverzeichnis gemeint. Dagegen (Eintragungsanordnung) Widerspruch eingelegt?
Gläubiger Haftbefehl beantragt zum Erzwingen Vermögensverzeichnis ?
Wie ist der Verfahrensstand ?
Am besten die fiktiven Sachen ( Beschluss vom Gericht und Schreiben vom Vollstrecker hier reinstellen)
Genau damit hat es angefangen.
Vorladung bekommen zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Person A ist nicht erschienen.
Dann Erinnerung gemäß § 766 ZPO zum ersten "gelben" Brief vom AG eingereicht.
Von den Aktenzeichen wurde dies in 2 Aktenzeichen aufgesplittet. 1x die Erinnerung und die Eintragungsanordnung. (Leider kann Person A die ganzen Briefe zu dem Fall nicht online stellen da man nicht über einen Scanner verfügt geschweige denn Smartphone)
Verfahren ist komplett durch. Beschlüsse wurden zu gunsten des BS erlassen und dies bzgl. kommt jetzt die OberGVin wieder auf Person A zu.
Jetzt hat Person A noch etwas bzgl. einer "einstweiligen" Anordnung gelesen. Kann es damit Erfolg haben der OberGVin weiter Sand ins Getriebe zu schmeißen?