Person A macht gerade Bekanntschaft mit einer der sehr unangenehmen Eigenschaften des offensichtlich rechtswiedrigen Rundfunkbeitrags,
den seltsamer Weise haftet jedes Mitglied einer WOhngemeinschaft gesamtschuldnerisch fuer den Beitrag, die GEZ, aeh, der Beitragsservice versteift sich aber gerne auf eine einzige Person - relativ Willkuerlich, wobei rassistische Motive scheinbar eine Rolle spielen.
Person B, der in einer WG wohnt, hatte seit der Umstellung der Rundfunkgebuehren 3 Mitbewohner, alle ordnungsgemaess gemeldet.
Mitbewohner 1, anhand des Namens offensichtlich Italiener, erhielt nur Mahnschreiben, niemals aber einen Beitragsbescheid.
Mitbewohnerin 2, vom Namen her eindeutig aus hiesigen Gefilden, erhielt seltsamer Weise das volle Programm.
Mitbewohner 3, vom Namen her eindeutig aus dem russischen Sprachraum, erhielt bisher keine Briefe.
Das Stichwort "Innlaenderdiskrimminierung" trifft es sehr gut.
Weshalb bestimmte Personen aus einer WG gesamtschuldernerisch haften, ist logisch nicht zu erklaeren.
Es stammt aber aus der Feder des OeRR, um die Beitragseinnahmen konstant und einfach zu halten.
So wurde einfach der Finanzbedarf auf die Wohungen umgelegt (deren Zahl kennt man) und die Maschinerie angeworfen.
Der Beitrag stammt in seiner heutigen Form einfach nicht aus einer Bedarfsanalyse mit der Frage was ist sinnvoll, sondern aus der Frage, wie moeglichst einfach eine Summe x, die es zum Zeitpunkt der Umstellung bereits als Budget gab, eingenommen werden kann.
Daher sollte sich Person A gut ueberlegen, in welche Richtung sie dieses Vefahren lenken will.
Der Versuch, die Sachlage mit dem BS zu klaeren und eine Teilzahlung anzubieten, kann schnell dazu fuehren, das Person A gesamtschuldnerisch fuer die Beitraege der WG aufkommen muss.
Inwieweit Person A dann von den anderen Mitbewohnern der WG das Geld wiederbekommen kann, enzieht sich meiner Kentniss.
Daher kann sich Person A ueberlegen, ob auf dieses Schreiben eine Antwort sinnvoll ist, oder ob es, da die falsche (alte) Adresse darauf steht, niemals angekommen ist.
Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, kann Person A anhand der Meldebescheinigung ja relatvi einfach nachweisen, das sie einen Grossteil der veranschlagten Zeit garnicht in der WG gewohnt hat.