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Autor Thema: Nächste Woche Verhandlung: Was muss ich wissen?  (Gelesen 2959 mal)

d
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Hallo,

jetzt wird's ernst: Nächste Woche ist mein Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht. Aus einigen Besuchen früher weiß ich, daß das zuständige Gericht jedes Mal auf die Aussichtslosigkeit hinweist (Entscheide der Landesverfassungsgerichte) und den Klägern in der Verhandlung Gelegenheit gibt, das Verfahren einzustellen und sich damit höhere Gerichtskosten zu sparen, weil es an diese höchstrichterlichen Entscheidungen gebunden sei.

In den letzten Monaten habe ich mich berufsbedingt kaum mehr mit dem Thema GEZ befasst.

Könnte mich bitte jemand auf Stand bringen: Was gibt es Neues (außer der Studie, die eine Privatisierung der ÖR empfiehlt)? Was sollte ich wissen? Gibt es eine wichtige neue Entwicklung? Gibt es eine Klagebegründung/einen Vortrag vor Gericht, die/der ansatzweise Erfolg gehabt hat? Tipps zum Verhalten vor Gericht? etc. pp.

Schöne Grüße und vielen Dank im voraus!
drogenfahnder


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E
  • Beiträge: 38
Wirst du diese Verhandlung alleine und ohne Anwalt antreten?


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  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Einige wichtige Punkte:

1. die eigene höchstpersönliche Betroffenheit in Form von Grundrechtseinschränkungen darstellen (die haben naturgemäß in den anderen Verfahren keine Rolle gespielt!)
2. alles, was im Widerspruch / in der Klage dargestellt wurde, noch einmal kurz anreißen und dabei auf Fragen vorbereitet sein (insbesondere der ehrenamtlichen Richter, die kennen meist die Akte nicht!)
3. auf die beim BVerwG anhängige Revision und die anhängige Verfassungsbeschwerde hinweisen (Az. stehen hier irgendwo im Forum)
4. auf den Teil der Rechtsprechung hinweisen, der das Fehlen einer Befreiungsmöglichkeit kritisch thematisiert, hier dargestellt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14514.msg97481/topicseen.html#msg97481

Damit könnte sich zumindest ein Ruhen des Verfahrens ergeben.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

1
  • Beiträge: 443
Argument des nichtigen Verwaltungsaktes.....

Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2017, 23:07 von Bürger«

d
  • Beiträge: 19
Wirst du diese Verhandlung alleine und ohne Anwalt antreten?

Ich hab nur mich!  >:D


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wann und wo ist Deine Verhandlung?

Stell den Termin doch in den Kalender ein, so

können vielleicht auch ein paar Mitstreiter teilnehmen.

(als moralische Unterstützung) :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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