Wo der Staat dagegen seine Leistungsangebote nicht exklusiv, sondern in Konkurrenz zu privaten Anbietern macht, muss die Erhebung einer Steuer ausscheiden;
Ja, die Erhebung einer Steuer, aber nicht die Unterstützung durch eine bereits bestehende Steuer; ist's doch auch lt. Europarecht zulässig und eh schon eine staatliche Beihilfe.
Leider gehst auch Du nicht auf das Zitat aus der Präambel direkt ein.
Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.
Und "
den Anforderungen des [...] Wettbewerbs zu
entsprechen" kann nimmer zur Folge haben, den Bürger zu verpflichten, für nicht ausdrücklich von ihm individuell bestellte bzw. beauftragte Waren- oder Dienstleistungen aufkommen zu müssen.
im Wettbewerb kann es nimmer Recht sein, daß ein Dritter in Deinem Namen einen Auftrag erteilt und Du in seinem Namen das zu bezahlen hast.
Es gilt, wer bestellt, der bezahlt; ist wie im Nahverkehr, wo das Land diese Dienstleistung bestellt und dafür vom Land aus Steuermitteln bezahlt wird. Wohingegen der Bürger dann für den fall der tatsächlichen Nutzung des Nahverkehrs an das von ihm benutzte Nahverkehrsunternehmen einen Obolus entrichtet, auch Fahrschein genannt, das es ihm erlaubt, dieses Verkehrsmittel zu nutzen.
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Den Ländern kann man letztlich aber gar keine Schuld geben, werden einerseits Nichtverbraucher gar nicht erfasst und andererseits die Einordnung ins Wettbewerbsrecht ausdrücklich genannt.
Es ist die Gier der Rundfunksender und des BS, der diese Blüten treibt.
Übrigens; im Ausgangsstaatsvertrag von 1991, der anläßlich der Wiedervereinigung völlig neu gefasst worden ist, ist von Wettbewerb noch nicht die Rede.
Und ebenfalls übrigens, auch da wird die GEZ-Einzugszentrale schon nicht namentlich genannt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;