"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt

Antwort Stadtkasse auf Widerspruch gegen Ankündigung zur Zwangsvollstreckung

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Bürger:

--- Zitat von: Bürger am 13. Juni 2015, 12:52 ---
--- Zitat von: total-war am 13. Juni 2015, 11:38 ---Person A wird erst einmal dieses Schreiben aufsetzen
http://www.docdroid.net/y430/sa.doc.html
--- Ende Zitat ---
...war für mich leider nicht abrufbar. Sofern es sich um ein Dokument handelt, welches als Einzeldatei nicht größer als 200kb ist, könnte dieses hier direkt als Dateianhang angehängt werden.. Danke ;)
Anm. Mod. seppl: Datei wurde an
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14576.msg97617.html#msg97617
angefügt
--- Ende Zitat ---

Dieses Schreiben scheint der oben bereits erwähnten Seite zu entstammen...

--- Zitat von: Bürger am 13. Juni 2015, 04:16 ---Eine evtl. noch interessante Seite z.B. unter
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
--- Ende Zitat ---
...und klingt prinzipiell plausibel.

Der Beitragsersteller möge dann über den Fortlauf der Angelegenheiten hier berichten.
Danke ;)

total-war:
Person A hat jetzt das angefügte Schreiben der Stadtkasse heute zukommen lassen.
Na mal schauen, was jetzt kommt.

HALLENSER:
Ich habe erst jetzt hier gerade Kenntnis von Deiner Sache nehmen können. Manchmal ist das Forum doch nicht so ganz übersichtlich. Zudem war ich seit April sehr mit der Gründung eines Runden Tischs in Halle und Leipzig beschäftigt. Siehe dort hier im Forum und komm bitte dazu.

Ich habe auch Probleme mit der Stadt Halle, seit ich vor wenigen Monaten hier hin gezogen bin aus einem anderen Bundesland. 

Bei mir geht aber erst mal "nur" um die Weitergabe meiner Meldedaten an den Beitragsservice,  was gegen die im Meldegesetz des Landes vorgesehen Auskunftssperre verstößt.

Die Stadt Halle behauptet bei mir auch, dass es sich beim Beitragsservice um eine Behörde handle und daher die Weitergabe auch im Fall des begründeten Auskunftssperre zwingend vorgeschrieben sei. Da kann ich mich ja mal dumm stellen und Fragen stellen,  ob ich diesselben Antworten mit Hinweisen auf AG Urteile in Dresden zum Behördencharakter des BS bekomme.

Ich habe jetzt die Stadt um den Nachweis gebeten, dass es sich um eine Behörde handele und für welche Zwecke denn dann das Meldegesetz bei Rundfunkanstalten eine Auskunftssperre nach deren Erfahrung und Ansicht vorsehe.

Vorsorglich habe ich wegen Datenschutzverstössen und gegen das Meldedatengesetz Dienstaufsichtsbeschwerden und rechtliche Schritte angekündigt.

Wir sollten uns koordinieren.

total-war:
Schönes Hallo,

in meinem Urlaub habe ich die ganze Zeit gedacht "mal schauen wie es nun weitergeht!"

und siehe da, die Stadtkasse von Halle hat noch nicht geantwortet. Schon ein bisschen frech. Die Stadtkasse setzt fristen von 5-7 Tagen und selbst lassen Sie sich Zeit bis Ultimo.

ppgeruro:
Die Stadtkasse kann nichts entscheiden aber sie kann sich an den förmlichen Ablauf halten.

Gemäß  § 7a VwVG LSA   müssen die vollstrecken.

Man sollte nach der Vollstreckungsankündigung zu denen hin gehen und mit denen reden. Wenn man seinen Widerspruch mit nimmt inkl. Postbeleg, als Beweis dafür, dass man die Frist eingehalten hat, dann fragen die nach dem Widerspruchsbescheid. Falls nicht, macht man die Damen und Herren darauf aufmerksam, dass es keinen gibt. Und immer freundlich sein, das sind die auch.

Somit befindet sich das ganze Prozedere noch im Widerspruchsverfahren und deshalb schicken die die Unterlagen zum Absender zurück.

Auf der Rückseite des Widerspruchsbescheids sollte das zuständige Gericht vermerkt sein. Dort geht man hin und macht eine Vollstreckungsgegenklage. Das geht noch ohne Anwalt aber ob es zu empfehlen ist weiß ich nicht.

§1 VwVfG LSA sollte man sich ansehen und in §2 VwVfG LSA steht ausdrücklich drin, dass der MDR von diesem Gesetz ausgenommen ist.*

Damit ist belegt, dass der MDR keine Behörde ist und gar keine Bescheide ausfertigen kann. Ob man damit aber vor Gericht durchkommt steht noch aus.**

§58 VwVfG Zustimmung von Dritten und Behörden sollte man auch unbedingt lesen und anführen.***

Jetzt zum RBStV, der eigentlich gar kein Vertrag ist. Auf einem Vertrag müssen zumindest die Vertragspartner aufgeführt sein und unterschrieben haben. Diese Form besteht der "Vertrag" nicht obwohl er als gesetzliche Grundlage angeführt wird. Wäre er unterschrieben, wäre das ein Verstoß gegen BGB §138 .

Unsere werten Politikdarsteller unterschreiben nämlich nur den RBÄStV, also den Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag.
Und selbst da halten sie sich nicht an geltendes Recht, in dem Fall BGB §126

Alles in allem haben wir es mit Leuten zu tun, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten.

Für mich ist das Faschismus und deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich bei den nächsten Wahlen nicht gleich das Original wählen sollte.
Wir sind auch nicht das Volk der Volksparteien, wir sind die Knechte. Das Volk der Volksparteien sind die Industriellen und die Bankster.


Edit "Bürger":
* Siehe bitte u.a. unter
Bescheide ungültig, wenn Landesverwaltungsverfahrensgesetze nicht greifen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13827.0.html
Gilt für den RBB in Berlin das VwVfG? Wenn nein, gilt analog ein anderes Gesetz?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15525.0.html
** Damit ist überhaupt nicht "belegt", dass der MDR "keine Behörde" sei.
***Bitte noch eingehend einlesen u.a.unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

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