"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen-Anhalt
Antwort Stadtkasse auf Widerspruch gegen Ankündigung zur Zwangsvollstreckung
total-war:
Mahlzeit liebe Mitstreiter,
letztens kam die "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" von der Stadtkasse in den Briefkasten. Person A hat darauf hin eine ("Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung")der Stadtkasse zu kommen lassen.
siehe auch Anhang > analog
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
Darauhin hat jetzt die Stadtkasse geantwortet mit diesem Schreiben...
siehe auch Anhang s/w zur besseren Lesbarkeit
Was kann die arme Person A jetzt noch machen?
ich Danke euch schon einmal
(falls im falschen Unterforum, bitte ich dies zu verzeihen und zu verschieben ^^)
Bürger:
...abgesehen davon, dass die Einlegung der "Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung" mglw. verfrüht war, sofern erst mal nur eine "Ankündigung" der Zwangsvollstreckung existierte, scheint sich der fiktive Fall hier ähnlich darstellen zu wollen, wie andernorts bereits thematisierte Fälle...
Wer hätte Muße, diese fiktive Antwort der fiktiven Stadtkasse mal abzutippen für die Allgemeinheit?
(Anm. Mod. seppl: Im Anhang angefügt als txt Datei)
Es scheien da ein paar Ausführugnen enthalten zu sein, die die Diskussion bereichern könnten, die schon geführt wird unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
sowie auch der in einem Fall einer verkürzt und leicht modifiziert eingelegten Beschwerde
erfolgte abschlägige Beschluss des fiktiven LG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg96310.html#msg96310
Nur auszugsweise das Antwortschreiben im Anhang des Eingangsbeitrags dieses Threads hier - incl. Tipp-/Rechtschreibfehler ;)
--- Zitat ---[...] Der Beitragsservice als ersuchende Behörde hat zu prüfen, ob gegen den Vollstreckungsschuldner ein vollstreckbarer Anspruch vorliegt. Sie hat ferner vor Absendung des Ersuchens die Mahnung durchzuführen und den Ablauf der Mahnfrist abzuwarten.
Sie übernimmt im vollen Umfang die Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Vollstreckung gegeben sind. Die Verantwortung für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs trägt die ersuchende Behörde.
Da die ersuchenden Behörden die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsaktes bescheinigt und dadurch dokumentiert, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, braucht die ersuchte Behörde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nicht mehr nachzuprüfen. [...]
--- Ende Zitat ---
Auch hier wieder das selbst für den ambitionierten Laien verquaste Verständnis von "Behörde" und angeblich nicht erforderlicher Prüfung der "Rechtmäßigkeit" des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes, um die es hier ja eigentlich meinem Verständnis nach gar nicht gehen kann, da eben dieser angebliche "Verwaltungsakt" ja gar nicht existiert...
Es bleibt wohl abzuwarten, was u.a. unter erstgenanntem Thread sich noch so entwickelt - auch wenn es im fiktiven Sachsen spielt - und dieser Fall hier im fiktiven Sachsen-Anhalt...
Eine evtl. noch interessante Seite z.B. unter
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
total-war:
Ich habe auch nichts gefunden auf den Verweis im Antwortschreiben Zitat: "In dem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des AG Dresden, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 504 M 11395/14 -"
Von daher wird es für Person A schwierig, zu verstehen worauf die fiktive Stadtkasse im fiktiven Sachsen-Anhalt sich bezieht.
Person A wird erst einmal dieses Schreiben aufsetzen
http://www.docdroid.net/y430/sa.doc.html
Anm. Mod seppl: siehe auch im Anhang
Und werde hier alles auf dem laufenden halten.
r66:
Wenn der Beitragsservice eine Behörde wäre, könnten sie ja selbst vollstrecken, oder?
Bürger:
--- Zitat von: total-war am 13. Juni 2015, 11:38 ---Ich habe auch nichts gefunden auf den Verweis im Antwortschreiben Zitat: "In dem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil des AG Dresden, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 504 M 11395/14 -"
Von daher wird es für Person A schwierig, zu verstehen worauf die fiktive Stadtkasse im fiktiven Sachsen-Anhalt sich bezieht.
--- Ende Zitat ---
...möglicher Zusammenhang evtl. in dieser Hinsicht?
Beschluss AG Dresden vom 27.11.2014, Az. 501 M 11711/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13158.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13158.msg97623.html#msg97623
--- Zitat von: Bürger am 13. Juni 2015, 12:48 ---Beschluss AG Dresden vom 27.11.2014, Az. 501 M 11711/14
könnte mglw. inhaltliche Vorlage sein zu Folgebeschlüssen wie diesen, auf die in diversen AG-Beschlüssen ebenfalls gern verwiesen wird (ohne dass diese aber öffentlich zugänglich wären und somit die jeweiligen Beschlüsse für den Laien nicht nachvollziehbar bleiben...)
Beschluss AG Dresden vom 01.12.2014, Az. 504 M 11395/14
Beschluss AG Dresden vom 02.12.2014, Az. 501 M 12700/14
--- Zitat ---"[...] Das Vollstreckungsersuchen bezeichnet die ersuchende Behörde, den Mitteldeutschen Rundfunk, korrekt. Der Zusatz auf der rechten Seite des Briefkopfes "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", bei dem es sich um die als öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle handelt, ändert nichts daran, dass der Mitteldeutsche Rundfunk als die ersuchende Behörde eindeutig identifizierbar ist. [...]"
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: total-war am 13. Juni 2015, 11:38 ---Person A wird erst einmal dieses Schreiben aufsetzen
http://www.docdroid.net/y430/sa.doc.html
--- Ende Zitat ---
...war für mich leider nicht abrufbar. Sofern es sich um ein Dokument handelt, welches als Einzeldatei nicht größer als 200kb ist, könnte dieses hier direkt als Dateianhang angehängt werden.. Danke ;)
Anm. Mod. seppl: Datei wurde an
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14576.msg97617.html#msg97617
angefügt
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