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Autor Thema: Fakten zu ARD und ZDF: Altersversorgung  (Gelesen 11974 mal)

Uwe

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    • gez-boykott.de
Fakten zu ARD und ZDF: Altersversorgung
Autor: 11. Juni 2015, 01:09


Fakten zu ARD und ZDF: Altersversorgung

Die Aufwendungen für die Altersvorsorge lagen bei der ARD in 2012 bei 643 Mio. Euro
und beim ZDF bei 108 Mio. Euro.


weiterlesen auf:

http://www.dimbb.de/fakten-zu-ard-und-zdf-altersversorgung/

Plandaten der betrieblichen Altersversorgung:
http://kef-online.de/inhalte/bericht19/funftes_3.html#2


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 01:12 von Uwe«
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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Zu diesem Thema hat sich bisher noch keiner der teilweise so aggressiven Forengemeinde geäußert.
Stattdessen wird sich mit voller Inbrunst über Befindlichkeiten und einem möglichem neuen Stil dieser Website heißgerieben .
Interessiert es denn keinen , dass die betriebliche Altersversorgung dieser selbsternannten Elite so als völlig normal verkauft werden kann und zudem noch mit konstanter Boshaftigkeit und in ansteigendem Maße Beitragsgelder verschlingt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 18:47 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

S
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Gibt es für diese zusätzliche Betriebsrente eine seriöse Rechtsgrundlage? Oder handelt es sich um eine Art "Gewohnheitsrecht"?

Dürfen die örR 8% des Etats in die Betriebsrente umleiten?


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K
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Gibt es für diese zusätzliche Betriebsrente eine seriöse Rechtsgrundlage? Oder handelt es sich um eine Art "Gewohnheitsrecht"?

Dürfen die örR 8% des Etats in die Betriebsrente umleiten?

Das sind in der Tat berechtigte Fragen. Was mich in diesem Zusammenhang immer wieder frage:

Nach § 1 RBStV dient der Rundfunkbeitrag der "funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Ist die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der sog. "Rundfunk-Rentner" mit dem Sinn und Zweck vereinbar, dem der Rundfunkbeitrag zu dienen bestimmt ist?

Mit anderen Worten: Ist es gerechtfertigt, dass der erwerbstätige Teil der Bevölkerung, der ohnehin bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, darüber hinaus auch noch die zusätzliche Altersversorgung der kleinen Gruppierung der "Rundfunk-Rentner" finanziert, oder wird der Rundfunkbeitrag insofern für gesetzesfremde Zwecke erhoben?


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
... oder wird der Rundfunkbeitrag insofern für gesetzesfremde Zwecke erhoben?

Allein wenn man an die korrupten Fußball-WMs oder an die ZDF-Ranking-Show DeutschlandsBeste (übrigens, hier ein sehr interessanter Artikel: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/11/zdf-raeumt-machenschaften-ein-wir-haben-manipuliert/) denkt, sind diese nicht offensichtlich gesetzesfremde Zwecke? OK, ich meinte, so zusätzlich zur sehr umstrittenen Altersversorgung… :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 20:44 von jedi_ritter«
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

1
  • Beiträge: 443
Ohne da drüber zu philosophieren ..... einfach beim nächsten Widerspruch/Klage mit einarbeiten....
Es bleibt doch nur, alles was sich eventuell bietet aufzugreifen und anzugreifen.


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907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Gibt es für diese zusätzliche Betriebsrente eine seriöse Rechtsgrundlage? Oder handelt es sich um eine Art "Gewohnheitsrecht"?

Dürfen die örR 8% des Etats in die Betriebsrente umleiten?

Betriebsrentengesetz - BetrAVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.

Be­triebs­ren­ten­an­pas­sung - Be­lan­ge des Ver­sor­gungs­empfängers - wirt­schaft­li­che La­ge des Ar­beit­ge­bers
Zitat
(1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Zitat
(2) Die §§ 7 bis 15 gelten nicht für den Bund, die Länder, die Gemeinden sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen das Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

K
  • Beiträge: 810
Ohne da drüber zu philosophieren ..... einfach beim nächsten Widerspruch/Klage mit einarbeiten....
Es bleibt doch nur, alles was sich eventuell bietet aufzugreifen und anzugreifen.

Ich habe dazu etwas für eine Klageschrift bzw. einen Widerspruch formuliert. Vielleicht findet sich ja der ein oder andere, um diesen Entwurf fortzuführen, zu ergänzen, zu erweitern, zu ändern.

Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch rechtswidrige Verwendung des Rundfunkbeitrages

Die Erhebung des Rundfunkbeitrages ist aufgrund des Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz insofern rechtswidrig, als sie zur Finanzierung der zusätzlichen Betriebsrenten der sog. „Rundfunk-Rentner“ dient.

Nach § 1 RBStV dient der Rundfunkbeitrag der „funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Sinn und Zweck des „Rundfunkbeitrages“ ist also, die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Die zusätzliche betriebliche Altersversorgung der sog. „Rundfunk-Rentner“ wird, wie aus den Berichten der KEF hervorgeht, aus dem Aufkommen der Rundfunkbeiträge finanziert. Die Finanzierung der zusätzlichen Altersversorgung (neben der gesetzlichen Rente) ist jedoch nicht vom Sinn und Zweck des Rundfunkbeitrages nach § 1 RBStV gedeckt, denn die Altersversorgung ehemaliger Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat nichts mit der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun. Es ist schlichtweg nicht gerechtfertigt, dass der erwerbstätige Teil der Bevölkerung, der bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, auch noch für die zusätzliche Altersversorgung eines kleinen privilegierten Personenkreises von Rundfunk-Rentnern aufzukommen hat. Insofern der Rundfunkbeitrag daher für ihre zusätzliche Altersversorgung verwendet wird, wird er entgegen § 1 RBStV gesetzeswidrig zu gesetzesfremden Zwecken verwendet, insofern verstößt die Erhebung des Rundfunkbeitrages folglich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Könnte vielleicht nützlich sein
NRW-Besoldungsrecht ist verfassungswidrig, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 01.07.2014, Az. VerfGH 21/13
http://www.hotstegs-recht.de/?p=2654

Offener Brief
Normenkontrollantrag von 92 Landtagsabgeordneten von CDU und FDP aus NRW
Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 01.07.2014 (Az. VerfG 21/13)


das Urteil vom 01.07.2014 (Az. VerfG 21/13) veranlasst uns Ihnen zu schreiben, da sich die Auswirkungen nicht nur auf die Besoldung von knapp 100.000 Landesbeamten beschränkt
sondern auch Versorgungsansprüche von 86.000 Pensionen betrifft.

Zitat
Die Altersversorgung in Deutschland ist ein Zweiklassensystem von solidarisch und unsolidarisch Versicherten.
Zitat
In diesem Zwei-Klassensystem wird auch unterschiedliches Recht in Anwendung gebracht. Damit gibt es bei der Altersversorgung in Deutschland nicht nur ein Zwei-Klassensystem
sondern auch eine Zwei-Klassenjustiz. Hierbei gilt für die unsolidarisch Versicherten (Richter,Beamte, Pensionäre, Politiker und Freiberufler) das GG und die Regeln des Rechtsstaates,
während für die größtenteils solidarisch Zwangsversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung das GG und die Regeln des Rechtsstaates außer Kraft gesetzt und die Grundrechte durch die politische Gestaltungsfreiheit ersetzt werden. Damit unterliegt die gesetzliche Rentenversicherung der Beliebigkeit der Politik, was keinesfalls mit dem GG Art.3 vereinbar oder daraus abzuleiten ist.
Zitat
Die Ungleichbehandlung in den unterschiedlichen Altersversorgungssystemen beschädigt den Wesensgehalt des Gleichheitssatzes GG Art.3 der solidarisch Versicherten in ihrem
Grundrecht auf Gleichbehandlung und ist mit dem GG Art. 19 Abs.2 unvereinbar, da in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf.
Quelle: http://www.betriebsrentner.de/fileadmin/Thema_des_Monats/Landesverfassungsgericht_NRW.pdf


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Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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  • Cry for Justice
danke @907 , @knax
Mein nächster Widerspruch wird sich vor allem dieser Selbstbedienungsmentalität und Aushebelung der Rentengerechtigkeit zum Vorteil einer feudalen Minderheit widmen.
Sicher kommt man dann mit der Rechtfertigung durch die sogenannte KEF.
Welchen rechtlichen Status und Kompetenz hat denn diese kuriose Kommission eigentlich ?

Ich habe nichts generell gegen eine betriebliche Altersversorgung , die gibt es auch anderswo.
Nur mit einem Zwang dem man nicht entkommen kann , ist diese schamlos freche Art der Beschaffung von Geldern für eine betriebliche Altersversorgung leider nicht vereinbar.
Nicht von ungefähr zählt die Zusatzrente der Rundfunkrentner zu eine der lukrativsten überhaupt.
Klar , wenn man da fast ungebremst aus dem Vollen schöpfen kann.
Die KEF scheint da ein nützliches Mittel zum Zweck zu sein.


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Schrei nach Gerechtigkeit

z
  • Beiträge: 196
Fette privilegierte Zusatzrente für eine Privilegierte Minderheit. Danke, Verdi!

In meiner Klage war's mit eingearbeitet. Mir garantiert die gesetzliche Rentenversicherung gerade mal 1/4 der Betriebsrente, die der ÖR zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung verspricht. Warum soll ich das per Zwang mitfinanzieren? Den Beitrag bräuchte ich für meine eigene Rentenvorsorge.

... Kein Wunder, dass diese privilegierte Minderheit ihr lukratives System nicht aufgeben will!


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Die Deutsche Welle wendet gemeinsam mit der ARD seit 1. April 1993 einen Versorgungstarifvertrag an
http://www.rundfunkfreiheit.de/upload/m3c2b1e2422321_verweis1.pdf

Zitat
Die Rundfunkanstalt sichert alle Renten über eine Rückdeckungsversicherung mit einem hierzu gemeinsam mit anderen der o.g. Rundfunkanstalten zu gründenden,
der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) unterliegenden Versicherungsunternehmen ( Rückdeckungspensionskasse) ab.

Rückdeckungsversicherung
http://www.pensionszusagen.info/expertenwissen/rueckdeckungsversicherung

Zitat
Die Rundfunkanstalten gewähren ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung. Sie
ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist insoweit mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen
Dienstes vergleichbar.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf

Eine Zwangsmitgliedschaft und eine betriebliche Altersversorgung die nur mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, passen irgendwie nicht zusammen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2015, 10:22 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Eine Zwangsmitgliedschaft und eine betriebliche Altersversorgung die nur mit der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, passen irgendwie nicht zusammen.
So ist es , der ÖRR vergleicht sich völlig zu unrecht und aus der Luft gegriffen mit dem Öffentlichen Dienst.
Allein das Wort "öffentlich" wertet man als Vorwand gleichwertig und gleichberechtigt zu sein , den Begriff "rechtlich" dürfte der ÖRR eigentlich nur bei Strafe in den Mund nehmen , rechtlich im Sinne von Recht und gerecht ist da nur wenig drin.
Der Öffentliche Dienst wird meines Wissens fast ausschließlich über Steuern finanziert , welche einigermaßen gerecht nach Einkommensverhältnissen eingezogen werden. Gegen eine betriebliche Altersversorgung dort ist daher relativ wenig einzuwenden. Ohne Steuern läuft nun mal nichts und ohne einen funktionierenden Öffentlichen Dienst würde der Staat im Chaos versinken.
Ohne den aufgezwungenen ÖRR und seine fürstlich alimentierten Pensionäre dagegen würde schon seit vielen Jahren alles genauso gut laufen , wenn nicht sogar besser.
Der ÖRR ist eher ein Bremsklotz für den freien Wettbewerb , als dass er auch nur irgendeinen Vorteil bringt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2015, 11:45 von mickschecker«
You can win if you want

s

six2seven


Zitat zwanglos:
... Kein Wunder, dass diese privilegierte Minderheit ihr lukratives System nicht aufgeben will!


Hallo,
…..dafür macht nun Prof. Dr…... Kirchhof deutschlandweit seine
Hochdotierte " Sendung mit der Maus"  damit die  empörte Masse
wieder ruhig gestellt wird und begreift, warum es so wichtig ist, zu zahlen.
Zitat karlsruhe:
Sein gesamter Vortrag ( ..Prof.Dr…….Kirchhof ),war gespickt mit Vergleichen
aus dem antiken Griechenland.
Zitat Ende
Jetzt isses endlich raus.
Beim Konstrukt ÖRR muss es sich also auch um ein Ding handeln, dass in Verbindung mit Griechen/Göttern u.s.w,.. gesehen werden muss, oder so, oder so ähnlich oder so.

Ich hab vor Lachen, kein trockenes Tempo mehr.
Wer bei all diesem Tinnef monatlich weiterhin die 18 € einzahlt, hat Geld zuviel.


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G

Gast

Aus dem 19KEF-Bericht
Zitat
Die Kommission hält es für erforderlich, die durch das BilMoG entstandene weitere Deckungsstocklücke von rund 1,7 Mrd. € abzudecken. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Deckungsstocklücke weiterhin aus dem zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent stufenweise aufgefüllt werden sollte. Dazu ist es notwendig, den zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen und für alle Anstalten einzusetzen. Das kontinuierliche Ansparen der Mittel führt nicht zu einer zusätzlichen Beitragsbelastung.
Dies Deckungsstocklüge ist entstanden, da das Gesamtversorgungswerk, was seit 2003 etwas abgewnadelt wurde, bis heute besteht.
Der KEF forderte schon seit 2002 die Abschaffung des Versorgungswerkes, was dieser ja heute immer noch tut. Es bedurfte also 13 Jahre und nicht passierte.
Soviel zur Einflussnahme des KEF auf die Rundfunkanstalten und seiner Kontrolle.

Dass jedoch seit 2013 auch Zwangsmitglieder für diese Altlasten aufkommen müssen, wurde wohl rechtlich noch nicht geklärt.

18.000,-€ Zusatzrente???
Wenn man sich mal überlegt, mit ehrlicher Arbeit bekommt man dies in D nicht ermöglicht. Die Höchstrente liegt bei 1770,-€ monatlich, was 21240,-€ im Jahr enstpricht. Und die bekommen es neben der gesetzlichen Rente.
Stattlich Tariflich garantiert.

Und wer hat es erfunden?
"Wer?Die?"



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