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Autor Thema: Kostenlose telefonische Rechtsberatung zum Thema GEZ  (Gelesen 4938 mal)

M
  • Beiträge: 2
Seid gegrüßt zusammen!

Ich möchte mich kurz vorstellen, mein Name ist Max und ich arbeite bei der Deutschen Anwaltshotline AG in Nürnberg.
Von der Online-Zeitung "nordbayern.de" habe ich von der Initiative bayerische Rundfunkabgabe fair ändern erfahren.

Die Deutsche Anwaltshotline möchte sich zu dieser Thematik engagieren und bietet Ratsuchenden, eine begrenzte Zeit lang, kostenlose telefonische Rechtsberatung.
An vier Terminen, zu je einer Stunde, berät der fachkundige Rechtsanwalt Harald Urban zum Thema Rundfunkbeitrag. Die Beratungskosten übernimmt für euch die Deutsche Anwaltshotline.

Die Termine für die jeweils einstündige Rechtsberatung sind:

- Mittwoch, den 24.06.2015, 14:00 Uhr
- Mittwoch, den 01.07.2015, 14:00 Uhr
- Mittwoch, den 08.07.2015, 14:00 Uhr
- Mittwoch, den 15.07.2015, 14:00 Uhr

Die Aktion findet ihr unter folgender Seite: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/gez

Beste Grüße aus Nürnberg
Euer Max

Anm. Mod. seppl: Wir bitten um Nachweise der Sachkundigkeit des beratenden Anwalts. Auf seiner Seite
http://www.rechtsanwalt-urban.de/telefonberatung.html
wird nicht einmal Verwaltungsrecht erwähnt, geschweige denn das von Anwälten sonst "ungeliebte" spezielle Thema Rundfunkbeitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 13:08 von seppl«

M
  • Beiträge: 2
Auf Wunsch des Moderators, die Sachkundigkeit des Anwalts nachzuweisen, hier der Link des Anwalts:
http://www.rechtsanwalt-urban.de/8.html

Unter diesem Link geht er auf den Rundfunkbeitrag ein. In der telefonischen Rechtsberatung werden Anrufer zur Thematik regelmäßig an ihn weitergeleitet. Es gibt dort keinerlei Beschwerden. Herr Urban ist seit 15 Jahren als Anwalt tätig.

Er ist auf jeden Fall für diese Thematik qualifiziert ;)

Edit: Rechtschreibfehler beseitigt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2019, 23:23 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Aus dem Link:
http://www.rechtsanwalt-urban.de/8.html
Zitat
Vorbei ist auch die bedenkliche Rechtlage, wonach das "zum Empfang bereit Haltens" eines Rundfunkgerätes, verbunden mit einer ebenso bedenklichen Rechtsprechung was alles ein Bereithalten sei, zu Gebührenschuld führte. Jetzt werden die Beiträge nach Wohn- und Betriebsstätten erhoben und die Schnüffelei wurde damit entbehrlich, was ich durchaus als Fortschritt im Sinne eines seriösen Verwaltungshandelns anerkenne.

Ich glaube, jemand der die Sachlage so sieht, wird hier kaum im Widerstand unterstützen können, im verwaltungsrechtlich gegebenen Rahmen der Befreiungen vielleicht...
Es ist die althergebrachte ablenkende Argumentationskette der Beitragsbefürworter. Der Beitrag ist aber keine Wohnungsabgabe! Es ist eine voraussetzungslose Zwangszahlung fürs Grundbedürfnis "wohnen", die Schnüffelei findet nun unsichtbar durch Datenankauf statt und anstelle der GEZ "Mitarbeiter" hat man nun gleich den Gerichtsvollzieher vor der Tür. Der direkte Zugriff auf vorhandenes (oder auch nicht vorhandenes) Vermögen der Bürger ist den LRAen mit diesem Beitragssystem jetzt möglich geworden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 15:24 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hallo seppl, das sehe ich auch so zu meinen ........

Ich glaube, jemand der die Sachlage so sieht, wird hier kaum im Widerstand unterstützen können, im verwaltungsrechtlich gegebenen Rahmen der Befreiungen vielleicht...

LG, marga +++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2019, 23:32 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

G
  • Beiträge: 1.548
Wie auch immer man das sieht, ich finde es sehr gut, daß weitere Rechtsanwälte hier eine Verdienstmöglichkeit sehen. Bislang war der Rundfunkbeitrag nur für einige wenige ein Thema. Je mehr Anwälte sich in die Materie einlesen und einarbeiten, umso mehr Nichtzahler gehen vor Gericht. Viele finden nämlich keinen Anwalt und trauen sich den Widerstand selbst nicht zu. Die Gerichte brauchen hier viel mehr Arbeit als bisher, um zu erkennen, daß was getan werden muß.


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1
  • Beiträge: 443
Aufgrund der geringen Streitwerte hat hier kein Anwalt Bock tätig zu werden.
Ich würde es mal im Markenrechtsforum probieren  ;)


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