Es ist Gesetz, also ist es rechtens.
Es gab auch Gesetze, die es rechtens machten "Hexen" zu verbrennen...
Hexen wurden verbrannt, wenn ihre Schuld erwiesen war. Deshalb brauchte der Folterknecht unbedingt ein Geständnis, damit es rechtens war. Ohne Geständnis hätte er anlasslos gefoltert und sich selbst schuldig gemacht. Weil das mit dem Geständnis nicht immer funktionierte, wurde die unwiderlegbare Vermutung aufgestellt, echte Hexen würden im Wasser nicht untergehen. Alle zogen an einem Strang, Vollzieher, Richter, Ankläger usw. Das System schützte sich gegenseitig.
Heute muss der RBStV genauso geschützt werden, damit es rechtens bleibt. Vor den Verwaltungsgerichten findet die Hexenvernehmung statt, unwiderlegbar wird die Nutzung des örR unterstellt, der Rundfunkverweigerer geht demzufolge immer unter. Wenn nicht, wird nachgeholfen durch die nächste Instanz. Panikartik werden Rundfunkverweigerer nach unten gedrückt, sollte es einer schaffen, wieder hochzukommen, wäre das ganze System bloßgestellt. Die Profiteure müssen verhindern, dass jemand sich freistrampelt. Deren Fratzen sehen nicht nur so fürchterlich verzehrt aus vor Gier, sondern auch vor Angst, jemand könnte es schaffen, einen ihrer mächtigen Mitunterdrücker zu überzeugen, dass dieses System zu unrecht besteht.