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Autor Thema: Problem der besonderen Art: Gez meldet sich nicht :-)  (Gelesen 20147 mal)

W
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Servus zusammen,

Tolles Forum  8)

Nun zu einem "Problem" : Person A hat im Oktober 2014 ihre erste eigene Wohnung bezogen (vorher bei den Eltern wohnhaft in einem anderen Ort) und sich auch im neuen Wohnort angemeldet, aber seit Einzug kam noch keinerlei Nachricht von der GEZ.
Laut google sollte doch durch den Einwohnermeldenachweis nachträglich keiner mehr durchrutschen.
A möchte ungerne für 1 Jahr oder mehr nach bezahlen...
A hätte noch die Möglichkeit ihren Wohnsitz auf die Eltern wieder anzumelden (ohne dort tatsächlich wohnhaft zu sein) um so der GEZ zu entkommen.
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 12:28 von seppl«

S
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Dein Luxusproblem zeigt, dass die überlastet sind. Ich habe außer 3 Briefen seit 2 Jahren auch nichts mehr von denen gehört und sehe keinen Anlass etwas zu unternehmen.


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Zur Vermeidung, dass für mehrere Jahre nachgezahlt werden muss, hilft sparen oder sich bei den Eltern anmelden. Am besten beides.
Servus zusammen,

Tolles Forum  8)

Nun zu einem "Problem" : Person A hat im Oktober 2014 ihre erste eigene Wohnung bezogen (vorher bei den Eltern wohnhaft in einem anderen Ort) und sich auch im neuen Wohnort angemeldet, aber seit Einzug kam noch keinerlei Nachricht von der GEZ.
Laut google sollte doch durch den Einwohnermeldenachweis nachträglich keiner mehr durchrutschen.
A möchte ungerne für 1 Jahr oder mehr nach bezahlen...
A hätte noch die Möglichkeit ihren Wohnsitz auf die Eltern wieder anzumelden (ohne dort tatsächlich wohnhaft zu sein) um so der GEZ zu entkommen.
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 12:29 von seppl«

W
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Machst du das auch so?
Problem ist nur Person A ist hier noch angemeldet, und wird auch weiterhin hier wohnen.
Was wäre wenn iA Post bekommt oder die Vermieterin?
Wie läuft das ab? Hat A da was zu befürchten?


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  • Beiträge: 550
Vorteil korrekt gemeldet zu sein ist z.B. dass die Bullen klingeln bevor man abgeschleppt wird weil man in einem temporären Halteverbot steht  :police:

Letztlich ist die Entscheidung ob man klagen will.


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M
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Die Überlastung wäre ein guter Grund noch mehr Sand ins Getriebe zu streuen, indem die Leute, die die Möglichkeit dazu haben, Untätigkeitsklage erheben  >:D


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K
  • Beiträge: 810
Die Überlastung wäre ein guter Grund noch mehr Sand ins Getriebe zu streuen, indem die Leute, die die Möglichkeit dazu haben, Untätigkeitsklage erheben  >:D

Ich hatte vor einer Weile bereits vorgeschlagen, die Überlastung noch weiter zu steigern, indem möglichst viele "Beitragspflichtige" von ihrem Anspruch auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten Gebrauch machen würden. Es handelt sich hierbei um einen datenschutzrechtlichen Anspruch. Vorgänge solcher Art können zum einen dazu genutzt werden, die Überlastung noch weiter zu steigern, zum anderen können sie dazu genutzt werden, mögliche datenschutzrechtlichen Mägel aufzudecken. In meinem Falle hat der Beitragsservice behauptet, er hätte meine aktuelle Anschrift von der Einwohnermeldebehörde erhalten, was nicht stimmen kann, weil ich Schreiben des Beitragsservice nach meinem Umzug an meine neue Anschrift bereits erhalten habe lange bevor ich mich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habe.


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T
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Ich befolge in einem solchen Fall den Rat meiner toten Großmutter:

"Keine schlafenden Hunde wecken!"


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Servus, eine andere Person A hat ausser einem Schreiben im April 2013 nie wieder etwas von denen gehört.
Die Person kann es kaum erwarten, das in 1.5 Jahren das erste Jahr verjährt ist und hält weiterhin die Füsse still.

Allerdings sollte der Poster aus dem erstem Beitrag, prüfen ob durch das ummelden zu den Eltern, Person A nicht ggf Zweitwohnsitzsteuerpflichtig ist. Nicht das sie dadurch mehr zahlen muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer


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Servus, eine andere Person A hat ausser einem Schreiben im April 2013 nie wieder etwas von denen gehört.
Die Person kann es kaum erwarten, das in 1.5 Jahren das erste Jahr verjährt ist und hält weiterhin die Füsse still.
Ist es wirklich so, dass Ende 2016 das komplette Jahr 2013 verjährt und definitiv nicht mehr nachgezahlt werden muss? Eine weitere Person A war nämlich nie bei der GEZ gemeldet und hat auch seit der Neuregelung 2013 nie etwas von den Gebühreneintreibern gehört. Kein Brief, keine Anfrage, gar nichts.


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Ja, Rechnungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Egal ob diese nun ausm Januar oder Dezember ist.

Ein befreundeter Anwalt ist der Auffassung, das diese ganz normal verjähren müssen und dort keine Extrawurst gedreht werden kann. Warten wir es ab :D


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s
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Servus, eine andere Person A hat ausser einem Schreiben im April 2013 nie wieder etwas von denen gehört.
Die Person kann es kaum erwarten, das in 1.5 Jahren das erste Jahr verjährt ist und hält weiterhin die Füsse still.

Allerdings sollte der Poster aus dem erstem Beitrag, prüfen ob durch das ummelden zu den Eltern, Person A nicht ggf Zweitwohnsitzsteuerpflichtig ist. Nicht das sie dadurch mehr zahlen muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

Die Person  hier will sich ja nicht bei den Eltern als Zweitwohnsitz melden, sondern als alleinigen Hauptwohnsitz. Wär ja totaler Humbug, denn kommen irgendwann 2 Rechnungen.

Den Vorschlag, so wie ich ihn versteh, kann ich, rein aus Erfahrungswerten meiner Person A, nur vollstens unterstützen! Meine Person A praktiziert dies so nun schon seit ca. 13 Jahren (in der Zeit an 3 verschiedenen Orten, 3 verschiedene Vermieter, berufstätig...) mit Erfolg. Allerdings sollten laut Infos von meiner Person A einige grundsätzlichen Dinge beachtet werden, die man hier so nicht veröffentlichen sollte...

Briefe an Vermieter können keine kommen, da dieser ja nicht als "Einwohner" dort gemeldet ist.

Rein rechtlich natürlich dunkelste Grauzone, aber wenn man sich anschaut, was die Meldeämter mit unseren Daten so treiben, sollten eigentlich alle vom BS Bedrängten dies so praktizieren oder wohnsitzlos melden!!!

DAS wäre mal ein Spass! Oder sich in Gruppen zusammenschließen, und sich an einem Ort gemeinsam anmelden. Dies setzt natürlich einiges an Organisation vorraus. Sollte aber nur einer dieser Personen Wohneigentum besitzen, steht diesem Versuch eigentlich nichts im Wege. Nur sollte man dann zu gegebener Zeit auch eine Postverteilungsstation dort einrichten und den Briefkasten vergrößern ;D ;D ;D ;D


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Ja, Rechnungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende. Egal ob diese nun ausm Januar oder Dezember ist.

Ein befreundeter Anwalt ist der Auffassung, das diese ganz normal verjähren müssen und dort keine Extrawurst gedreht werden kann. Warten wir es ab :D

Das gilt aber nicht, wenn zu der Rechnung schon ein Festsetzungsbescheid eingegangen ist, oder? Das wäre zu herrlich  :laugh:


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Person A aus dem Eröffnungsbeitrag sollte sich lieber nicht zu früh freuen. Während in einigen Teilen Deutschland schon Vollstreckungsersuchen gerichtlich verhandelt wurden, bekommen in anderen Teilen Deutschlands die ersten jetzt erst ihre erste (saftige) Rechnung. Bei letzteren, die nicht mal "Vorwarnung" hatten, könnte evtl. Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. Tübinger Beschluss vom 8.1.2015) greifen, da sie keine Möglichkeit hatten, Rechtsmittel einzulegen, bevor eine Horrorrechnung auf sie zu kam.

Person B, die sich schon Post vom Beitragsservice bekam, noch bevor sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hatte, hat vielleicht einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt.
Zumindest wurde einem Bekannten eines Bekannten kürzlich erzählt, daß jemand nach Umzug Post vom BS erhalten hatte, noch bevor er sich beim Meldeamt gemeldet hatte. Daraufhin schrieb er den BS an und fragte nach, woher denn die Daten stammen würden, woraufhin ihm schriftlich (!) mitgeteilt wurde, die Daten wären vom Meldeamt, was aber nicht sein kann.
Kurz: Heutzutage verkauft jeder sämtliche Daten, die er nur irgendwie verkaufen kann.

Da selbst Rechnungen des BS nicht als Verwaltungsakte zählen, müßte auf die Verjährung auf diese Schreiben Anwendung finden. Sobald ein verwaltungsrechtlich rechtsfähiger Bescheid eingegangen ist, müßte die Sache jedoch anders aussehen. Gegen solche Schreiben sollte Person C, fiktiv gesprochen, direkt Widerspruch einlegen, da sie sonst, egal wie fehlerhaft sie sind, bestandskräftig werden könnten.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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