Hat sich die Kommission schon zu Neubeihilfe geäußert?
Bei der Kommission ist diesbezüglich nichts publiziert worden; daß Interview des Herrn Müller, damals MP des Saarlandes, mit der damaligen EU-Kommissarin war wohl das letzte Mal, daß sich die EU mit dem dt. örR befasst hat.
Oder war die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung nicht nötig gewesen?
Die Unterrichtung ist immer nötig, wenn eine bestehende Beihilfe in ihrem Kern verändert wird, dann ist sie nicht mehr als "Altbeihilfe" geschützt. Eine "Änderung im Kern" besteht stets dann, wenn die finanzielle Grundlage einer bereits vorhandenen Beihilfe verändert wird.
Die Europäische Kommission behandelte die alte Rundfunkgebühr als Altbeihilfe.
Ja, die alte.
Wenn Art. 107 AEUV nur den Handel zwischen Mitgliedstaaten betrifft, dann ist es ein schwaches Argument.
Nö, der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten ist bei der eng verzahnten Wirtschaft schon dann beeinträchtigt, wenn sich ein EU-Land durch staatlich gedeckte Bürgerabzocke Wettbewerbsvorteile verschafft, die einem anderen EU-Land nicht möglich wäre; immerhin werden ja seit der Umstellung erheblich mehr Mittel generiert, die ihrerseits klar zu einem Wettbewerbsvorteil führen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;