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Autor Thema: Wettbewerbsverzerrungen (EU)  (Gelesen 9640 mal)

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Wettbewerbsverzerrungen (EU)
#15: 09. Juni 2015, 22:10
"In Fällen, in denen eine beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrung nicht durch die Notwendigkeit begründet ist, den öffentlich-rechtlichen Auftrag wie vom Staat definiert auszuführen und zu finanzieren, wird sich die Kommission einschalten."
Gibt es eine strenge Richtlinie für die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags?
Wann ist die Sättigung erreicht?

Zitat
Abnehmender Grenznutzen
Bei Gütern gilt in der Regel das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen: Konsumiert eine Person nach einem ersten Gut G1 ein weiteres Gut G2, nimmt der Nutzen dieses Gutes G ab. Beispielsweise nimmt der Grenznutzen von Brötchen ab einer bestimmten Menge zunehmend ab. Eine Person kann in einer bestimmten Zeit ein Brötchen konsumieren. Ab einer bestimmten Menge an Brötchen nimmt der Nutzen jedes weiteren Brötchens ab. 10 Brötchen haben nicht den 10-fachen Nutzen wie ein Brötchen und 100 Brötchen nicht den hundertfachen. Ähnliches gilt für das finanzielle Einkommen. Zwar kann eine Person etwa ein monatliches Einkommen von 1000 Euro in einer bestimmten Zeit ausgeben. Der Nutzen weiterer Einnahmen steigt aber nicht proportional ins Beliebige. Ein Einkommen von 100.000 Euro im Monat hat nicht den 100-fachen Nutzen für dieselbe Person, da zahlreiche Bedürfnisse bereits befriedigt worden sind.
Beispiel
Jemand hat am Jahrmarkt Hunger und kauft sich daher eine Bratwurst. Dadurch wird der Hunger zumindest teilweise gestillt. Hat er danach immer noch Hunger, kauft er eine weitere, die ihm wohl auch noch schmeckt. Mit der vierten oder fünften Wurst wird er keinen weiteren Hunger stillen können, und isst er dann die siebte oder achte, wird ihm gar schlecht werden. Der zusätzliche Nutzen der achten Bratwurst (=ihr Grenznutzen) ist also negativ. Besser wäre es gewesen, er hätte sich stattdessen z. B. ein Glas Apfelsaft gekauft.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grenznutzen



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Re: Wettbewerbsverzerrungen (EU)
#16: 10. Juni 2015, 00:01
Man verzeihe mir die etwas off-topic-Anmerkung:
...dem "negativen" Grenznutzen "medialer Völlerei", wie ich die Grundversorgungs-Überversorgung gern bezeichne, kann leider nur bedingt abgeholfen werden, indem der Fernbedienung die Aufgabe der Gaumenfeder zuteil wird.


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Re: Wettbewerbsverzerrungen (EU)
#17: 10. Juni 2015, 10:07
Man verzeihe mir die etwas off-topic-Anmerkung:
...dem "negativen" Grenznutzen "medialer Völlerei", wie ich die Grundversorgungs-Überversorgung gern bezeichne, kann leider nur bedingt abgeholfen werden, indem der Fernbedienung die Aufgabe der Gaumenfeder zuteil wird.

Der ist Spitze!!!!!!!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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