Bericht der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt über das Konsultationsverfahren zum "Jugendangebot von ARD und ZDF" vom 16. September 2015http://www.medien.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Medien/Dokumente/Konsultationsverfahren_Jugendangebot_ARD__ZDF/Bericht_offenes_Konsultationsverfahren_Stand_16_9_2015.pdf"Das Angebot erfülle durch seine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und durch die auf die Programmleistungen von ARD und ZDF ausgerichtete inhaltliche Struktur eine Funktion, die von keinem anderen Angebot im Markt abgedeckt werden könne."
Nach wie vor sind mindestens 30% der Gremienmitglieder Politiker. Nach wie vor gibt es die "Freundeskreise" beim ZDF. Nach wie vor richten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Großteil ihrer Sendungen quotenorientiert nach Zielgruppen aus. Die Politiker bestimmen die Höhe der Rundfunkabgabe, und zwar wie jüngst geschehen auch stark abweichend von den Empfehlungen der KEF. Die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit steht nur auf dem Papier.
Und was soll die inhaltsleere Floskel, dass das Angebot
"durch die auf die Programmleistungen von ARD und ZDF ausgerichtete inhaltliche Struktur eine Funktion" erfülle, die von keinem anderen Angebot im Markt abgedeckt werden könne?
Zum Beispiel gibt es für JEDES erdenkliche Problem ein Forum im Internet, wo sich tatsächlich politisch und wirtschaftlich unabhängige Leute gegenseitig helfen und/oder unterstützen. Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen, bei einer Frage oder einem Problem zuerst bei den örR nachzusehen, ob die eine Lösung haben.
Schüler, Studenten, junge Berufstätige - alle suchen nach Orientierung, und zwar ausgerechnet beim örR?
"Das Angebot soll aus redaktionell veranlassten und journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten bestehen und verfolge nicht den Zweck, Nutzerinnen und Nutzer zu Kunden zu machen oder über die Sammlung von Daten Persönlichkeitsprofile zu erstellen, die zielgerichtete Werbung erlauben."
Die volljährige Zielgruppe besteht bereits aus Zwangskunden und ihre Daten werden hinter ihrem Rücken vom Einwohnermeldeamt übermittelt. Zudem wollen die örR ihre "Inhalte" auf You Tube und Facebook einstellen, womit sie automatisch die evtl. Nutzer ihrer Angebote zu Datenquellen für die Giganten machen.
Seitenlang wird referiert, wie wichtig und im Vordringen das Internet für Jugendliche ist. Nichts konkretes dazu, was genau der örR diesen Jugendlichen im Internet bieten sollte, was sie dort nicht schon längst gefunden haben bzw. finden können.
"Da der mediale Zugang der Zielgruppe hingegen primär über das (mobile) Internet erfolgt und dort nicht über die Mediatheken von ARD und ZDF, sondern primär über Drittplattformen und soziale Medien ..."
Eben. Warum wohl nicht über die örR? Weil diese unverzichtbar sind für die Zielgruppe?
Die Kritik am geplanten Jugendangebot wird zwar auf Seiten 22 bis 25 aufgeführt. ARD und ZDF hätten dazu ein "wissenschaftliches Gutachten" eingeholt. Wer hat das Gutachten erstellt? Das "Ergebnis" des Gutachtens auf Seite 26 ist nicht nachvollziehbar. Zumindest für mich nicht. Vielleicht ein Gutachten wie dasjenige von Prof. Dr. Paul Kirchhof. Zielorientiert. Wieso wird das Gutachtensunternehmen nicht benannt? Im übrigen können die Auswirkungen wohl kaum konkret begutachtet werden, wenn nicht einmal ein konkretes Konzept feststeht. Die auf Seiten 28f. dargestellten Änderungen mit Begründungen ab Seite 31 sind ein unkonkreter Witz, mehr nicht.
"Die Einhaltung vollständiger Werbefreiheit im Umfeld der Inhalte des Jugendangebots, die von ARD und ZDF auf den Drittplattformen eingestellt werden, kann von ARD und ZDF staatsvertraglich nicht gefordert werden, da zumindest die wichtigsten Plattformbetreiber aufgrund ihrer internationalen Marktmacht weitgehend in der Lage sein dürften, die Akzeptanz der von ihnen gesetzten Nutzungsbedingungen durchzusetzen."
"Es ist ... nicht geboten, Maßnahmen der Eigenwerbung und Crosspromotion auszuschließen", denn zu den Top-10-Websites der 14-bis 29-Jährigen gehören ARD und ZDF nicht und werden in absehbarer Zeit auch nicht dazugehören (Seite 37). Auch eine Art der Begründung.
"Hohe Datenschutzstandards" von ARD und ZDF? Was ist mit dem nicht rechtsfähigen Inkassounternehmen "Beitragsservice", welches Daten verarbeitet angeblich "als Teil der Landesrundfunkanstalten"?
Die Wettbewerbs-Auswirkungen auf bereits vorhandene Medienangebote sind also nicht als überwiegend nachteilig anzusehen (Seite 38). So einfach.
"Die offene Konsultation hat gezeigt, dass in der Gesellschaft ein erhebliches Bedürfnis nach einem so definierten öffentlich-rechtlichen Angebot besteht."
Die Gesellschaft besteht demnach aus Sportlern, Jugendringen, evangelischer und katholischer Kirche nebst zugehörigen Frauenverbänden, Handwerkern, Rundfunkern, Gewerkschaftlern, Filmemachern?
Der "Auftrag" im Entwurf eines § 11 g RStV ist im wahrsten Sinne des Wortes "weit gefasst"!
Bei der Finanzierung gilt hier: Erst das Geld, dann das Angebot. Eigentlich soll die KEF anhand von Planungen die erforderliche Höhe der Finanzmittel feststellen bzw. prüfen. Auf Seite 44 wird ausgeführt, dass die KEF beim geplanten Jugendangebot zunächst außen vor gelassen wird. Auch nicht schlecht. Die "unabhängigen" Gremien werden das Jugendangebot kontrollieren ...
Was für eine Farce.