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Autor Thema: Antwortschreiben vom Finanzamt  (Gelesen 19841 mal)

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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#15: 01. Juli 2015, 13:43
Es ist doch nur ein einziger Beitrag pro Wohnung fällig. Wenn sie Mitbewohnerin ist, ist sie weder beitragspflichtig noch muss sie antworten. Irgendwie ist da sehr viel falsch gelaufen. Sie könnte, freundlicherweise, die Beitragsnummer des Wohnungsinhabers angeben. Aber keinesfalls muss sie zahlen. Auch nicht, wenn der Wohnungsinhaber in den Zahhlungsstreik getreten ist.
Im übrigen setzt ein Bescheid nicht den nächsten außer Kraft. Gegen jeden Bescheid muss Widerspruch eingelegt werden. Auch mit der einfachen Begründung, dass schon ein anderer für die Wohnung beitragspflichtig ist.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#16: 01. Juli 2015, 13:55
So ganz will das noch nicht in mein Kopf.

Das heißt also, Person A ist aussitzender Nichtzahlender. Sie beruft sich trotz schon mal geleisteter Zahlung darauf, das Person A ja noch im Haushalt lebe und der Zahler ist.
Somit wäre sie aus der Sache raus und bei Person A würden sie wieder anfangen Bescheide (diesmal mit Nachweis) zuschicken, auf die Person A dann Widerspruch einlegen kann.

Richtig?


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#17: 01. Juli 2015, 16:22
der sich mein letztes Schreiben (Muster liegt bei)

Wo?


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#18: 01. Juli 2015, 16:48
So ganz will das noch nicht in mein Kopf.

Das heißt also, Person A ist aussitzender Nichtzahlender. Sie beruft sich trotz schon mal geleisteter Zahlung darauf, das Person A ja noch im Haushalt lebe und der Zahler ist.
Somit wäre sie aus der Sache raus und bei Person A würden sie wieder anfangen Bescheide (diesmal mit Nachweis) zuschicken, auf die Person A dann Widerspruch einlegen kann.

Richtig?
Richtig. Aber Bescheide werden bisher immer ohne Nachweis zugeschickt. Wenn man schon Erfahrung damit hat, kann man je nach befinden darauf antworten.
Oder später die Zustellung abstreiten. Dadurch ergibt sich eine Verzögerung, gelöst wird das Problem dadurch freilich nicht.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#19: 02. Juli 2015, 00:56
@lieblingsband:

1) Mehrere Beiträge mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


2) Bitte vor dem Stellen allgemeiner Fragen erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen und insbesondere bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Eine Mehrfachdiskussion bereits ausgiebig behandelter Themen ist im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#20: 16. Juli 2015, 08:57
Vielen Dank für die Hinweise!

Die fiktive Person X hat nun, nach dem das Finanzamt die Vollstreckung abgelehnt hat und zurück an den RBB geschickt hat, vor 3 Tagen einen Festsetzungsbescheid vom RBB erhalten. Siehe Anhang.

Die Frage der Person X ist nun, wie das weitere Vorgehen am besten sei.

1. Weiter ignorieren und auf Zustellungsnachweis pochen? (gibt es da nicht die fiktive Zustellung nach dem Verwaltungsgesetz?)
2. In dem Bescheid sind, wie beim RBB üblich, Säumniszuschläge die wiederum ja ein formalen Fehler bedeuten. Wie wäre hier das weitere Vorgehen?
3. Andere Vorschläge oder Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Mitarbeit!


Edit "Bürger":
Anhang musste noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte zkünftig selbst gewissenhaft darauf achten.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#21: 16. Juli 2015, 11:06
Man kann zwar auf Formfehler pochen, aber für dieses Vorgehen Hilfe zu geben, dafür ist das Forum offensichtlich nicht ausgelegt, weil es das Problem immer nur verschiebt, aber nicht löst. Wer nicht weiss, wie gegen solche Sachen vorgegangen werden kann, sollte es lassen und den von allen alteingesessenen Forenmitgliedern vorgeschlagenen Weg gehen und Widerspruch einlegen, um gegen einen zu erwartenden Widerspruchsbescheid klagen zu können. Wie die hohe Zahl der Ratsuchenden zeigt, wurde bisher kein einfacher Weg gefunden, um die Zwangsvollstreckung sicher abzuwenden.
Also wird von mir vorgeschlagen:
Widerspruch einlegen, auch ohne Zustellnachweis
Inkl. Aussetzung der Vollziehung nach §80  (5) Vwgo
Inkl. Ablehnung des Säumniszuschlags



Edit "Bürger":
Die allgemeine Frage bzgl. Vorgehensweise gegen einen FestsetzungsBESCHEID ist im Forum schon *ausgiebigst* behandelt und bitte über die Suchfunktion und die einschlägigen, oben bereits genannten Threads aufzusuchen...

Meist hilft es auch schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

...dort insbesondere unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

...zudem ist die Frage bzgl. FestsetzungsBESCHEIDen abschweifend vom Kernthema dieses Threads hier, welches da lautet
Antwortschreiben vom Finanzamt
Eine Mehrfachdiskussion allgemeiner und bereits ausgiebig behandelter Fragen ist im Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht vorgesehen.
Der Thread bleibt daher vorsorglich mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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