Person A hat mir an Update gegeben:
Der Antrag zur Ruhendstellung wurde von der Gegenseite lapidar abgelehnt (ohne Begründung).
Nun hat Person A eine Ladung zur mündlichen Verhandlung bekommen. In diesem Schreiben, stellt die Kammer bereits fest, dass diese die Voraussetzungen zur Ruhendstellung als nicht gegeben ansieht. Über den Ausgang des Urteils muss man nicht spekulieren, dieser dürfte damit bereits feststehen.
Person A fragt sich daher nun:
Wenn der Termin stattfindet, was für weitere Kosten entstehen? Fahrtkosten sowie Arbeitszeit der Gegenseite? Gibt es da Schätzungen? Sowohl das VG als auch der WDR befinden sich ja in Köln, aber wer weiß wo plötzlich der Anwalt herkommt.
Das Datum passt dem Kläger nicht, da dieser dort keinen Urlaub nehmen kann. Kann das Verfahren einfach verschoben werden?
Kann Person A auf eine mündliche Verhandlung verzichten (da diese sowieso nicht erfolgsversprechend ist)? Wenn ja, muss dieser Wunsch einfach nur formlos beim Gericht eingereicht werden (und ist es ausreichend, wenn der Kläger darauf verzichtet, damit diese nicht stattfindet)?