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Autor Thema: Begründung für Widerspruch - persönlich moralisch nicht vertretbar  (Gelesen 1260 mal)

  • Beiträge: 15
Hallo liebe Geschädigten und Kämpfer,
ich habe nen Kumpel, ich nenne ihn mal A.
Er ist seit Oktober 14 im Visier der Bande, Stichpunktmässig kamen folgende Schreiben:
1 "Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag"
2 "Bestätigung der Anmeldung"     ...oder möchten sie in Raten zahlen?
3 "Zahlung der Rundfunkbeiträge"    ....Sie haben Ratenzahlung vereinbart!
4 + 5 "Zahlung der Rundfunkbeiträge"  (Ratenzahlung)
6 "Zahlungserinnerung" (Ratenzahlung vorbei, volle 485,46 Euronen fällig)
mit folgendem Hinweis:
Künftig erhalten sie keine Zahlungsaufforderungen mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

Mein Kumpel hat bisher auf nix geantwortet. Sollte (er denkt er kommt bestimmt) ein Bescheid eintrudeln, hat er vor einen Widerspruch einzulegen.
Er möchte unter anderem mit dem Argument kommen, dass er es persönlich moralisch seiner Familie gegenüber (Kinder) nicht vertreten kann Kriegspropaganda mit zu finanzieren (Grundgesetz Art. muss ich noch recherchieren) und die Meinungsbildung die einseitig ist, die mit verfälschten Berichten der Öffentlichkeit bzw ÖR-Konsumenten suggeriert wird.
Er möchte als Untermauerung seiner Argumente folgenden Tatbestand der ÖR beibringen:

https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=37&t=457

Auch die Sendung von Günter Jauch am 15.3.15 mit dem Stinkefigerskandal möchter er einbringen. Denn das ist für ihn persönlich nicht vereinbar mit den von der BRD im GG gegebenen Rechte. Aufwiegelung von Völker (Art muss auch noch recherchiert werden, zu unserer Schande)

Mein Kumpel fragt sich jetzt ob es sinnbringend bzw. Zielführen ist.
Er (und ich natürlich auch) wären dankbar für einige Meinungen aller Betroffener.
vielen Dank erstmal
der.joker


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2015, 13:45 von der.joker«

 
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