Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Widerspruch auf Vollstreckungsersuchen und Schuldner-Eintragungsanordnung

Begonnen von chris2015, 27. Mai 2015, 17:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

chris2015


12121212

Die Argumente des Widerspruch....... na ja.... das führt doch zu nichts....
Fehlende Bescheide mit Erinnerung vorher angegriffen ?
Gibt es einen Beschluss über die Erinnerung oder den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung ?
So wie es scheint wird bevor beschieden wird auf Reaktion gewartet...
auch hier:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg96098.html#msg96098

Re: Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Mein Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11194.msg96111.html#msg96111

chris2015

Danke für denn Beitrag

Einen Beschluss über die Erinnerung oder den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung gibt es noch keinen !

So wie es scheint wird  auf Reaktion von Person A gewartet!
Stellungnahme binnnen Zwei Wochen
siehe  link Blatt:
http://wolf-germany.bplaced.net/gez%20wiederspruch/a.jpeg


Person A weiss auch nicht ganz, was sie jetz schreiben soll :'( :o :D

12121212

Der begünstigte Gläubiger in der Eintragungsanordnung ist
sicherlich die Landesrundfunkanstalt ....(oder Beitragsservice?)

Nur fehlende Bescheide ( der Landesrundfunkanstalt) können da angegriffen werden ( der "Service" hat damit nichts zu tun...)

chris2015

Gläubiger ist laut Gerrichtsvollzieher Vollstreckungsersuchender
der Bayerischer Rundfunk
vertreten durch:Bayerischer Rundfunk C/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,Postfach 50656 Köln

auf den Widerspruch hat Person A keinen Bescheid bekommen
nur das schreiben wie zuvor beschrieben

Bürger

Edit "Bürger" @chris2015 und allgemein
Einige Beiträge mussten angepasst werden.
Es gilt immer und überall der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Firma B", ,,Ort C" usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zukünftig bitte unbedingt selbst aktiv darauf achten, da es nicht Aufgabe der Moderatoren ist, ständig darauf hinzuweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

PS - nur der Vollsändigkeit halber: Die korrekte Schreibweise lautet "Widerspruch" - ohne "ie"...
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

12121212

ZitatDie Antragsgegnerin behauptet die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt, versand und zugestellt zu haben.
Dies wird mit nichtwissen bestritten. Es existiert kein diesbezüglicher Verwaltungsakt und demzufolge kein Vollstreckungstitel der Antragsgegnerin. Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.

GEiZ ist geil

ZitatDer unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.

Das ist der richtige Weg!!

chris2015

Zitat von: 12121212 am 28. Mai 2015, 11:36
Die Antragsgegnerin behauptet die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt, versand und zugestellt zu haben.
Dies wird mit nichtwissen bestritten. Es existiert kein diesbezüglicher Verwaltungsakt und demzufolge kein Vollstreckungstitel der Antragsgegnerin. Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.

Danke für eure mithilfe
Person A wird das in ihr Schreiben auch mit aufnehmen und zurückantworten.

Ich hab mir auch denn langen Beitrag von mitglied "schdoibogg"
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
durchgelesen und Person A wird auch diesen mit Einbauen dacht ich mir?

Ich lese immer so viel aber check nicht ganz durch:
Ist der Beschluss von LG Tübingen schon Rechtskräftig?


Nochmal:
Edit "Bürger": @chris2015
Beitrag musste angepasst werden.
Es gilt immer und überall der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Firma B", ,,Ort C" usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zukünftig bitte unbedingt selbst aktiv darauf achten, da es nicht Aufgabe der Moderatoren ist, ständig darauf hinzuweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

GEiZ ist geil

Zitatist der Beschluss von LG Tübingen schon Rechtskräftig?

Leider noch nicht. Nächsten Monat beginnen, glaube ich, die Beratungen beim BGH. Das wird noch dauern.