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Autor Thema: Forderung Nachzahlung GEZ über 500 Euro - Person A, berentet, 20€ über Härtefall  (Gelesen 2610 mal)

M
  • Beiträge: 4
Hallo,

fiktiver Fall:
Person A hat vor 2 Monaten den GEZ-Bescheid bekommen. Und nicht nur das, sondern eine Nachforderung über den vergangenen Zeitraum ca. 600 Euro.

Das Problem ist nun, Person A hat das Geld nicht. Sie liegt 20 Euro über der Härtefallregel und hat keine Sozialhilfe. Person A ist aber berentet wegen einer Gehbehinderung und kann sich nur mit Rollator fortbewegen.

Folgende Fragen:
Was kann im schlimmsten Fall geschehen?

Person A hat ein Auto, um zur KG und zu den Ärzten zu fahren.
Kann ihr das Auto trotz Gehbehinderung weggenommen werden?

Zu pfänden gibt es nicht viel. Alle Elektrogeräte sind 15 Jahre alt und die Möbel secondhand.

Für Person A sind 50 Euro viel Geld.

Weiß jemand, ob man auch weniger GEZ bezahlen kann... so 5 - 10 Euro im Monat?
Oder ob man auch Sozialstunden ableisten kann?


Oder dass man Person A die Empfangsmöglichkeit abstellt?
(wird doch bei Strom auch gemacht, wenn nicht bezahlt wird)

Person A hat Sorge, dass sie ins Gefängnis muss :(

mit frdl. Grüßen Malwina


Edit "Bürger":
Ausnahmsweise korrigiert/ leicht umformatiert. Bitte insbesondere den wichtiigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 02:27 von Bürger«

M
  • Beiträge: 4
Danke für die Hilfe beim Umformulieren - ich selbst hätte das nicht so toll hinbekommen.
liebe Grüße Malwina


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1
  • Beiträge: 443
In dieser rein fiktiven Situation
Was kann im schlimmsten Fall geschehen? - Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Person A hat ein Auto, um zur KG und zu den Ärzten zu fahren.
Kann ihr das Auto trotz Gehbehinderung weggenommen werden? - NEIN
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html

Oder ob man auch Sozialstunden ableisten kann? - NEIN

Oder dass man Person A die Empfangsmöglichkeit abstellt?
(wird doch bei Strom auch gemacht, wenn nicht bezahlt wird) - NEIN

Person A hat Sorge, dass sie ins Gefängnis muss  - NEIN

...
Person X ist offensichtlich zahlungsunfähig und aufgrund der Behinderung wird sich an der wirtschaftlichen Situation in naher Zukunft nichts ändern. Das dem Gläubiger mitteilen... dann ist Ruhe (offensichtlich nichts zu holen....
jedoch wird meist weiterhin versucht was rauszupressen - durch Einchüchterung etc. also nicht beirren lassen )
Im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag ein "Vermögensverzeichnis" abzunehmen.
Da kein Vermögen vorhanden ist ( sondern nur Sachen die zu einer bescheidenen Lebensführung notwendig sind..)
kann auch nichts genommen werden. Also ... keine Panik.... das Leben ändert sich dadurch nicht.
Nach der Abgabe des Vermögensverzeichnisses wird versucht werden was vom Konto zu pfänden...
P-Konto ist ein MUSS .....sonst ist das Geld weg.....

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Oder die hier mehrfach beschriebene Abblockung der versuchten Vollstreckung bei nicht zugestellten Bescheiden
durch die "Erinnerung" bestreiten........
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

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Wie auch immer - Geld gibt es für die Bande nicht .... da Person X nicht erpressbar ist ( kein Vermögen..)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 12:16 von 12121212«

 
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