Nach unten Skip to main content

Autor Thema: BR lehnt Ruhen des Verfahres ab  (Gelesen 3129 mal)

m

mb1

  • Beiträge: 285
BR lehnt Ruhen des Verfahres ab
Autor: 22. Mai 2015, 15:57
Der BR hat - mit natürlich fadenscheiniger Begründung - einem Ruhen des Verfahrens nicht zugestimmt (siehe angehängtes pdf).
Man sieht deutlich, wie ein bundesweit gültiges Grundsatzurteil möglichst hinausgezögert werden soll, damit man in der Zwischenzeit so viel als möglich abkassieren kann.

"Angesichts der ungleich größeren Komplexität der hier streitigen Rechtsfragen dürfte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diesmal kaum früher erfolgen."

"Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechnet der Beklagte frühestens in 3 Jahren. [...] Die hier streitigen Grundsatzfragen könnten durchaus größeren Vorlauf benötigen."

"Vor diesem Hintergrund bittet der Beklagte um Verständnis, dass er einem Ruhen des Verfahrens auf unabsehbare Zeit nicht zustimmen kann, zumal nach § 7 Abs. 4 RBStV i.V.m. §§ 195 ff. BGB auch eine Verjährung droht."

Naja, die Verjährung der Rundfunkbeiträge aus 2013 wird erst zum 01.01.2017 erreicht, also in 19 Monaten. Bevor tatsächlich eine Verjährung droht, könnte man im November/Dezember 2016 das Verfahren neu aufrufen, mitteilen, dass es nichts Neues gibt und dann wieder für ein halbes Jahr aussetzen.

Der Beklagte wird auf keinen Fall erreichen, dass er Rundfunkbeiträge vor einer höchstgerichtlichen Entscheidung von mir bekommt, da die Vollstreckung sowieso bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt ist. Und ich würde natürlich in Berufung gehen usw.
Da werde ich in der mdl. Verhandlung wohl ein paar deutliche Worte zu diesem Rechtsverständnis finden und versuchen, das Gericht zu überzeugen, von sich aus ein Ruhen des Verfahrens anzuordnen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: BR lehnt Ruhen des Verfahres ab
#1: 22. Mai 2015, 17:41
...abgesehen von den astronomischen Mehreinnahmen trotz(!) erheblichen Vollzugsdefizits sowie auch der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit, sei evtl. auch einmal forsch darauf hinzuweisen, dass ARD-ZDF-GEZ höchstselbst an der Verzögerung der Verfahren maßgeblichen Anteil haben...
...aus diesem Grunde wäre wohl um Verständnis zu bitten, dass der vom BR erfolgten Ablehnung Ruhendstellung nicht "zugestimmt" werden kann ;)

Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88610.html#msg88610

Im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig ist, erhält der Kläger die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen zurück.

Hört sich theoretisch nach einem "guten Deal" an.

"Guter Deal"?!??!

*FAULER* Deal!
...insbesondere auch in Hinblick auf die Verzögerungstaktik von ARD-ZDF-GEZ,
die sich als Verhinderer einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung entpuppen:
Rossmann, wie geht es denen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12297.msg86004.html#msg86004

rossmann.de, Pressemitteilung 24.10.2014
NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen
Urteil in erster Instanz keine Überraschung
http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen.html

Zitat
"[...] Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben. [...]"

> Wie steht es also um "Glaubwürdigkeit" und "Rechtsschaffenheit" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks", wenn sich dieser hier als mutwilliger (vorsätzlicher?) *Verhinderer* einer möglichst zügigen Grundsatzentscheidung erweist...?!?

> Und welches Omen ergibt sich daraus tendenziell für die Rechtmäßigkeit der Gesetztesgrundlage des sog. "Rundfunkbeitrags"/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"/ "RBStV"...?!?

Ein auch nur ansatzweiser Gedanke an eine vorläufige Zahlung könnte allenfalls erst dann verschwendet werden, wenn ARD-ZDF-GEZ den Sprungrevisionen zugestimmt hätten. Diese Chance haben sie selbst verspielt. Und von "Glaubwürdigkeit" braucht man nun auch nicht zu philosophieren.
Man könnte das vielleicht zur Gegenbedingung machen... ;) ;D

Es wird wohl - ähnlich wie beim ZDF-Staatsvertrag - nicht zu einer rückwirkenden Erklärung der Verfassungswidrigkeit kommen, sondern allenfalls zur Feststellung einer "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" und einer "Weitergeltungsanordnung"...
...denn ansonsten wäre rückwirkend dem System die komplette Finanzierungsgrundlage faktisch über Nacht entzogen.

Siehe u.a. auch
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.

Die Rechnung ist eigentlich recht einfach:
Gar nicht erst gezahlte Beträge muss man nicht erst wieder zurückfordern ;) ;D

Und vorbehaltliche Zahlung ist, wie seinem Henker unter Vorbehalt das Beil auszuhändigen...


Wenn aufgrund unhaltbarer Verfahrensdauern u.a. aufgrund "erheblicher Komplexität" die "Gefahr" besteht, dass irgendwann "Verjährungsfristen" greifen, dann mag es

- einerseits verdeutlichen, dass mit den Neuregelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV)  das beabsichtigte (bzw. "postulierte") Ziel einer "Akzeptanzsteigerung" und insbesondere einer "Vereinfachung" eben in *keinster* Weise erreicht wurde (...und das wohlgemerkt 2 1/2 Jahre nach Einführung!!!) und es

- andererseits wohl auch andere verwaltungsrechtliche Möglichkeiten geben dürfte, diese Verjährung zu hemmen, ohne dass dem eine Ruhendstellung entgegenstehen würde.

Die sollen mal nicht gleich ins Kopfkissen fänsen... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2015, 04:51 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben