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  • BverfGericht Karlsruhe Verhandlung: BKA-Gesetz, Di. 07.07.15: 07. Juli 2015

Autor Thema: BverfGericht Karlsruhe Verhandlung: BKA-Gesetz, Di. 07.07.15, 10 Uhr  (Gelesen 4162 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hat mit unserem Thema nichts zu tun, aber man kann sich das Gericht
mal von innen anschauen.

Wenn sich mein Arbeitsplan nicht verändert, werde ich hingehen.

Mündliche Verhandlung in Sachen „BKA-Gesetz“ am Dienstag, 7. Juli 2015, 10:00 Uhr

Pressemitteilung Nr. 41/2015 vom 12. Juni 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 7. Juli 2015, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes in der Fassung vom 31. Dezember 2008 (BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.






Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an 
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben. 


Der Link dazu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-041.html


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 7.306
Zitat
mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.
Wieso hat denn darüber überhaupt jemand Verfassungsbeschwerde eingereicht?

Wer bitte, wenn nicht das BKA, soll hier denn tätig werden dürfen?


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Tja, da hatte ich mich wohl verschätzt.

Dieses Thema ist auch für uns von Bedeutung.

Es geht auch hier um unsere Grundgesetze/Grundrechte!!

Diese werden nicht nur bei unserem Thema „mit Füssen getreten“

Ehrlich, wenn ich nicht selber vor Ort gewesen wäre und man

es mir nur erzählt hätte, nie und nimmer hätte ich es geglaubt!

Tja, nun ist es schon spät, werde mich aber noch sehr ausführlich

dazu äußern.

Habe schon einen Entwurf dazu in Arbeit.

Also etwas Geduld :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2015, 23:47 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier ersteinmal einige Auszüge aus der Pressemeldung von diesem

Tag, die man sich von dem vorbereiteten Tisch nehmen konnte.

Wie bereits angekündigt,verhandelt der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts....

über Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des Bundeskriminalamtgesetzes....

Die Verfassungsbeschwerden richten sich vornehmlich gegen Regelungen...die mit dem Gesetz
zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
vom 25. Dezember 2008 (..)eingefügt wurden.

Sie ermächtigen  das Bundeskriminalamt (folgend als BKA benannt) zu verdeckten
Maßnahmen wie

- längerfristige Observation,
- akustische wie optische Wohnraumüberwachung,
- Onlinedurchsuchungen (ergänzt von mir aus den Vorträgen: SMS, Whats app, emails etc.)
- Telekommunikationsüberwachungen ( im folgenden kurz als TKÜ benannt)

sowie zur zweckändernden Verwendung vorhandener Daten und zu ihrer
Übermittlung an andere Behörden und ins Ausland (!!!!! von mir ergänzt)

Genannte §§ dazu: § 20 g BKAG, § 20 h BKAG, § 20 k BKAG, § 20 l BKAG, § 20 u BKAG,
§ 20 v BKAG, § 20 w BKAG

Schließlich werden die Befugnisse des BKA zur Rasterfahndung (§ 20 J BKAG) und zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten (§ 20 m BKAG) angegriffen.

Die 6 Beschwerdeführer des Verfahrens sind....

Sie machen unter anderem geltend, die angegriffenen Vorschriften ermöglichten auch Überwachungsmaßnahmen auch ohne das Vorliegen einer konkreten Gefahr.

Die Befugnisse zur Wohnraumüberwachung und zum Zugriff auf informationstechnischen Systeme seien hinsichtlich der erfassten Personen zu weitreichend.

Die optische Wohnraumüberwachung betreffe Bürger in besonderem Maße in ihrer Privat- und Intimsphäre.

Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sei nicht ausreichend;
es droht die Gefahr der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile.

Daten, die die Aufzeichnung von Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dokumentieren, seien binnen Jahresfrist zu löschen; dadurch werde effektiver Rechtsschutz verhindert.

Teilweise werde das Gesetz dem Erfordernis einer richterlichen Zustimmung nicht gerecht.
…..
Darüber hinaus werde dem BKA die umfangreiche Weitergabe von Daten an eine Vielzahl von Behörden im In- und Ausland ermöglicht.

…...

Die neu eingefügte Befugnis zur optischen Überwachung des Wohnraums ermögliche Eingriffe bis in die Intimsphäre;...

Der Zugriff auf informationstechnische System – und damit der Einblick in wesentliche Teile der privaten Lebensgestaltung – sei dem BKA ohne nennenswerte Hürden möglich.....


Die Bundesregierung hält die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für gegeben und die angegriffenen Regelungen für hinreichend bestimmt....

Dazu Teil der Verhandlungsgliederung


II, Einleitende Stellungsnahmen

Beschwerdeführer zu 1)
Beschwerdeführer zu 2)
Bundesregierung

Dannach folgte die Verfassungsrechtliche Bewertung.....

Bei diesen Teil der Verhandlung und bei allen folgenden Punkten war ich nicht mehr dabei.

Hier meine Notizen während des Teils der Verhandlung, an dem ich teilgenommen habe:.

Von einem der Beschwerdeführer wurde dargestellt, dass eine normenklare, gesetzliche Regelung notwendig ist.

Der 2. Beschwerdeführer stellte heraus, dass bei diesem Gesetz: The best off aus allen möglichen Überwachungsmaßnahmen festgelegt wurden.

Er sagte, das BKA ist sein eigener Geheimdienst (er benannte dies im Sinne des CIA, FBI,
die NSA war damals noch nicht bekannt.)

Grundsätzlich wurde hier die Menschenwürde angesprochen, und dass  bei diesen Überwachungen auch unbeteiligte Kontakt- und Begleitpersonen erfasst werden würden.

Neu sei halt die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ (? müsste man mal genau googeln)

Ein Urteil dazu wird wohl im Herbst erwartet.

Stuttgarter Nachrichten.de berichteten folgendes:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bka-gesetz-zur-terrorabwehr-richter-sehen-polizeibefugnisse-kritisch.297254a9-6a17-45ef-b915-84abf468c430.html


OK, man darf gespannt sein.

Aber werden die jetzt schon durchgeführten Maßnahmen bis dahin eingestellt werden,
bzw. wie war die Handhabung bislang? Wie geht es weiter?


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