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Autor Thema: Nürnbergerin kämpft gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 5594 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nürnbergerin kämpft gegen Rundfunkbeitrag
Autor: 21. Mai 2015, 22:05
Hier gleich noch ein Artikel

Nürnbergerin kämpft gegen Rundfunkbeitrag

http://www.infranken.de/regional/nuernberg/Nuernbergerin-kaempft-gegen-Rundfunkbeitrag;art88523,1060258

Ihr Bayern seit einfach unschlagbar und ihr werdet auch noch immer mehr :) ;) 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 268
Besonders diesen Part möchte ich hier nochmal zitieren :

Zitat
Übrigens: Auch im inzwischen geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nach wie vor kein spezifisches Antragsformular als Voraussetzung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag genannt. Im einschlägigen § 4 Abs. 7 RdFunkBeitrStVtr werden die behördlichen Bescheide der Leistungsträger angesprochen, ansonsten muss der Antrag nur „schriftlich” gestellt werden:

(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen; im Falle des Absatzes 1 Nr. 10 1. Alternative genügt eine ärztliche Bescheinigung. Dabei sind auch die Namen der weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung mitzuteilen.


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