@ana
Da bei deiner fiktiven Person A ja bereits Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG läuft, somit also zwingend ein Anwalt involviert ist, wäre es doch sinnvoll für Person A, nunmehr diesen Anwalt dazu zu befragen - und dann hier zu berichten.
Es steht vermutlich die Frage, ob
a) der neue FestsetzungsBESCHEID überhaupt ein "neues" Ereignis ist, dem wieder separat widersprochen werden muss...
...oder ob
b) dieser nicht vielmehr in das bereits laufende Klageverfahren eingegliedert bzw. die Klage um diesen Bescheid erweitert werden könnte bzw. sollte.
Letzteres würde mir persönlich sinnvoller erscheinen, da das Verfahren ja die Rechtmäßigkeit der Forderung bzw. deren (Un-)Rechtsgrundlage dem Grunde nach angreift.
Insofern mögen ARD-ZDF-GEZ doch bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache weitere Festsetzungen gefälligst unterlassen.
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