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Autor Thema: Darf sich eine Behörde überhaupt an Firmen des Privatrechts beteiligen?  (Gelesen 2968 mal)

  • Beiträge: 7.286
'N Abend,

Behörden haben als Vertreter des Staates ja gegenüber Bürgern, Wirtschaft und Co auch eine Kontrollfunktion; siehe bspw. Kartellamt.

Da stellt sich doch die Frage, zumindest für mich, ob eine Behörde überhaupt befugt ist, sein darf oder sein kann, Firmen des Privatrechts zu gründen bzw. sich an diesen als Gesellschafter zu beteiligen?

Wäre nicht ein teils erheblicher Interessenkonflikt die Folge, wenn sich eine Behörde an jener Firma des Privatrechts beteiligt, die sie zu kontrollieren hat?

ciao
Pinguin


Edit "Bürger":
Für Interessenten siehe bitte auch den thematisch tangierenden Thread unter
Hat die ARD Tochtergesellschaften bzw. darf sie diese überhaupt noch haben?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14212.0.html


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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G
  • Beiträge: 1.548
Sehr guter Ansatz. Aber welcher Rundfunk kontrolliert etwas (außer den Beitragserpressungen)?


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I
  • Beiträge: 434
Die Landesrundfunkanstalten sind aber keine Behörden. Nur bei der Zwangseintreibung der Beiträge und Vergabe von Sendern an Dritte treten sie als Behörde auf.

Die Jungs und Mädels haben da wirklich ein cleveres System aufgebaut, dass unsere angebliche Demokratie komplett unterwandert.


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I
  • Beiträge: 434
Die Frage müsste vielleicht eher lauten, dürfen die Rundfunkanstalten mit den Zwangsbeiträgen Tochtergesellschaften gründen, wenn sie sich an Sparsamkeit halten sollen???


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  • Beiträge: 7.286
Die Landesrundfunkanstalten sind aber keine Behörden.
Dann steht denen das Verwaltungsrecht nicht zur Verfügung; eine Behörde ist schließlich nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Zitat
Nur bei der Zwangseintreibung der Beiträge und Vergabe von Sendern an Dritte treten sie als Behörde auf.
Wer ist Dritter? Wer vergibt die Sender bzw. Sendefrequenzen an die Sendeunternehmen?

Zudem sind die Mitarbeiter einer Behörde letztlich Staatsangestellte, im Zweifel sogar Beamte und werden aus echten Steuermitteln bezahlt.

Wo ist die klare Trennung schriftlich definiert, welche Aufgaben bei dieser vorhandenen Mischkonstellation hoheitlich sind und welche nicht? In den Staatsdienst darf ja nun nicht jeder.

Der Sender selber darf bekanntlich keine Behörde sein, weil's sonst ein Staatssender wäre.

Wieviele Mitarbeiter gehören zum Sender, wieviele zum mit Hoheitsrechten ausgestatteten Bereich?

Dürfen Mitarbeiter des einen Bereiches einfach in den anderen Bereich wechseln?

Zitat
Die Frage müsste vielleicht eher lauten, dürfen die Rundfunkanstalten mit den Zwangsbeiträgen Tochtergesellschaften gründen, wenn sie sich an Sparsamkeit halten sollen???
Siehe anderes Thema; diese Frage wurde bereits ähnlich gestellt.


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I
  • Beiträge: 434
Die Landesrundfunkanstalten sind aber keine Behörden.
Dann steht denen das Verwaltungsrecht nicht zur Verfügung; eine Behörde ist schließlich nur, wer Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Das habe ich doch geschrieben, beim Beitragseinzug und Vergabe von Sendern an Dritte treten die Landesrundfunkanstalten als Behörden auf und können sich somit an dem Verwaltungsrecht bedienen. Steht in einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht und hatte ich hier auch schon im Forum erwähnt.


Nur bei der Zwangseintreibung der Beiträge und Vergabe von Sendern an Dritte treten sie als Behörde auf.
Wer ist Dritter? Wer vergibt die Sender bzw. Sendefrequenzen an die Sendeunternehmen?

Dritter = private Sender (wer sonst, gibt doch aus den ÖRR und Privaten nix weiter, oder?)


Alles schon durchgekaut... Deshalb meinte ich auch, das die Frage anders lauten muss, weil die Landesrundfunkanstalten keine reinen Behörden sind. Würde nicht funktionieren, da sie als reine Behörden nicht angeblich staatsfern wären. Beim Beitragseinzug müssen sie als Behörde auftreten können, da sie ohne das Verwaltungsrecht nicht den gewaltigen Staatsapparat als Druckmittel hätten. Ich finde das auch alles blöd, aber wenn die Richter das für die Landesrundfunkanstalten so schön hinbiegen....


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