Freilich kann man damit was machen; man sollte es sogar in jede Klage einbauen.
Stärker kann man doch die Mißachtung des BVerfG bzw. sogar die Mißachtung des Bundes gar nicht zur Geltung bringen, wenn das die mit den Klagen befassten niederen Gerichte ignorieren?
Stellt sich für mich die Zwischenfrage, wer zum Bezug des Bundesgesetzblattes verpflichtet ist? Denen darf man dann doch direkt unterstellen, daß sie Bundesrecht ignorieren? Oder anders, hat es eine Pflicht eines jeden nationalen Gerichtes, das Bundesgesetzblatt zu beziehen?
@karlsruhe
Dein Link klappt so nicht; das Dokument läßt sich für nicht registrierte User nur via Bürgerzugang aufrufen und lokal speichern, wenn Cookies, Scripte, Pdf und Co im lokalen Browser zugelassen sind.
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http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0380.pdf%27]__1431980595121
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Der Link zum genannten Dokument ist in ## eingefasst; also bitte so, wie dargestellt, nicht anklicken.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
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