Schon mal überprüft, ob der 2. Festsetzungsbescheid den gleichen Zeitraum beinhaltet, oder ob Dieser nicht einen anderen Zeitraum darstellt. [...]
Könnte eine Taktik des BS sein, um die Zahlungsverweigerer zu irritieren.
Dies ist ausnahmsweis mal keine "Taktik", sondern ganz offizielles, reguläres Prozedere.
Jeder Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID ist i.d.R. ein eigenständiger Verwaltungsakt und
erfasst daher i.d.R. immer einen separaten Zeitraum.Möglicherweise ist dies auch das Missverständnis von Person A...?
Wer diese Schiene verfolgt, und einen
FestsetzungsBESCHEID für einen weiteren Festsetzungszeitraum zurücksendet (nochmal: wenn man etwas nicht erhalten hätte, könnte man es auch nicht zurücksenden), der lädt sich für diesen Festsetzungszeitraum ein zweites,
vom regulären Prozedere vollkommen abweichendes weiteres Prozedere auf, muss sich mit
weiteren Sachverhalten auseinandersetzen, die ansonsten nicht zur Debatte stünden und - so meine Überzeugung - lässt daran
Energie verlustig gehen, die im regulären Verfahren gebraucht würde.
Eine plausible Logik ist an diesem Vorgehen für mich nicht zu erkennen.Jetzt hat Person V schon einen bekommen, Widerspruch eingelegt, einen Monat später wieder einen BESCHEID.
Was verschickt, muss nicht gleich angekommen sein, kann der BS so wohl ebenfalls argumentieren.
Bis Person A Gelegenheit bekommt, sich dazu zu äußernt, hat sie dann aber schon die Zwangsvollstreckung an der Backe. Dies ist im Forum und anderswo ausgiebig nachzulesen - ebenso, dass es die Angelegenheiten eben in keinster Weise vereinfacht.
Es ist - gelinde ausgedrückt - unnötiger doppelter Stress.
Früher oder später läuft es so oder so auf eine Zwangszahlung-/vollstreckung heraus, ob Formfehler usw.
Diese Annahme ist kurzsichtig, denn i.d.R. werden seitens der Landesrundfunkanstalten bei
laufendem Verfahren weitere Festsetzungen/ Mahnmaßnahmen/ Vollstreckungen bis zum Abchluss des Verfahrens ausgesetzt.
Hierbei scheint eben ein mit dem Widerspruch gestellter
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" durchaus von Bedeutung zu sein...
man möchte es für den Moment so schwierig wie möglich machen bis es endlich offiziell als unrechtmäßig gilt.
Das geht auch
ohne Rücksendung und
ohne sich selbst das Leben noch schwerer zu machen mit dem Versuch der Abwehr einer Zwangsvollstreckung.
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass ich dies
niemandem anraten würde.
Mir scheint vielmehr, Person A hat sich noch nicht ausreichend genug mit dem Konstrukt & Prozedere vertraut gemacht... besser noch eingehend einlesen & verstehen:
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html