ich lade hier meine -bei der Staatsanwaltschaft- gestellte Strafanzeige hoch inkl. dem dazugehörigen Antwortschreiben.
Ich bin kurz drübergeflogen, kann die Einstellung aber durchaus nachvollziehen: Solange es ein Gesetz gibt und sich jemand nach diesem gesetz verhält, kann sein Verhalten keine Straftat darstellen.
Krasses Beispiel: Es sei erlaubt, jemanden, der auf einem fremden Grundstück pinkelt, mit Steinen zu bewerfen.
Dann kann man dem Steinewerfer keine Straftat unterstellen, da er sich an das Gesetz gehalten hat.
Aber anders wir ein Schuh daraus:
Man kann ja mal prüfen, woher der Stein kommt, und wenn der woanders entwendet wurde, kann man evtl. Diebstahl unterstellen.
Und so sollten wir es auch beim Beitragsservice machen:
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, wonch die Inkassotätigkeit einer Erlaubnis bedarf. Und Inkassieren ist immer dann gegeben, wenn ich eine Fremde Forderung einziehen möchte.
Wo ist die Erlaubnis des BS für das Einziehen der fremden Forderung (die ÖRs ziehen nicht selber ein) .
Hier könnte man ggfls. gewerbsmässigen verstoß gegen das Gesetz vorwerfen, und gegen den Geschäftsführer sogar wegen Anstiftung.
Wäre das vielleicht eine Idee ?
Ich denke mir, dass wir auf der strafrechtlichen Schiene genausoviele Ideen und Gedanken entwickeln sollten, wie auf der verwaltungsrechtlichen und/oder gar der zivilrechtlichen Ebene.
Steter Tropfen hölt den Stein, wir dürfen nicht aufhören zu tropfen :-)