damit ist doch auch für alle evtl. bestehenden Tochtergesellschaften der ARD die Rechtsgrundlage entzogen?
Ein Streit über Begrifflichkeiten ist meist nicht sehr sinnvoll. Insofern nur kurz zum Begriff "Tochtergesellschaft"/"Tochterunternehmen":
Deutsches Recht:Im deutschen Recht findet sich eine Legaldefinition der Begriffe "Tochterunternehmen" und "Mutterunternehmen" in § 290 Abs. 1 S. 1 HGB:
"
Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann".
Damit die ARD ein Mutterunternehmen ist, müsste sie nicht nur irgendeine juristische Person sein, sondern eine Kapitalgesellschaft.
Europäisches Recht:Im europäischen Recht findet sich eine Legaldefinition des Begriffs "Tochtergesellschaft" u.a. in Art. 3 Abs. 1 lit. b) Richtlinie 90/435/EWG (vgl. auch Art. 1 Nr. 3 lit. b) Richtlinie 2003/123/EG):
"
Tochtergesellschaft [ist]
die Gesellschaft, an deren Kapital eine andere Gesellschaft den unter Buchstabe a) genannten Anteil hält";
unter Buchstabe a) wird der Begriff "Muttergesellschaft" definiert:
"
Muttergesellschaft [ist]
wenigstens jede Gesellschaft eines Mitgliedstaats, die die Bedingungen des Artikels 2 erfüllt und die einen Anteil von wenigstens 20 % am Kapital einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats hält, die die gleichen Bedingungen erfüllt [...]".
[Unter Gesellschaft eines Mitgliedstaates ist jede Einheit zu verstehen, die nach dem Körperschaftssteuergesetz (§§ 2, 3 KStG) steuerpflichtig ist.]
Auch hierunter fällt die ARD -- wohl? -- nicht.
Ob die ARD ein Mutterunternehmen sein -- und damit Tochterunternehmen haben -- kann, ist letztlich auch nicht die entscheidende Frage. Entscheidend ist, ob die ARD irgendwo rechtsgeschäftlich aufgetreten ist. Konkretisiert auf die von User pinguin aufgeworfene Frage bedeutet das: Fraglich ist, ob die ARD als solche -- und nicht die in ihr zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten -- durch Rechtsgeschäft Unternehmen gegründet hat oder an Unternehmen beteiligt ist.
Eine gute Übersicht über das "Unternehmensgeflecht" findet sich unter folgenden Link:
http://www.medienreform21.org/content/1ARD.html