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Autor Thema: Widerspruchsbescheid - kein Verwaltungsakt - trotzdem Zustellungsnachweis  (Gelesen 1338 mal)

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  • Cry for Justice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14194.msg95049.html#msg95049
Zitat-Auszug aus obigen Beitrag
"Der BR hat einen Widerspruchsbescheid per Einschreiben mit Rückschein versandt, eine Rechtsmittelbelehrung ist dem Schreiben ebenfalls enthalten......"

Ich stelle fest , Widerspruchsbescheide werden zunehmend vermehrt mit einer sicheren nachweisbaren Variante von Zustellung versandt. Bisher war das die absolute Ausnahme in vereinzelt besonders widerspenstigen Fällen von Verweigerung.
In den letzten Wochen konnte ich hier mindestens 5 weitere gleichartige Infos registrieren.
Was hat es damit auf sich , kann man daraus eine eventuelle Rechtsunsicherheit der Anstalten ableiten ?






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Schrei nach Gerechtigkeit

F
  • Beiträge: 10
Hintergrund ist meine Klage vor dem LVG nun mit Nichtzulassungsbeschwerde und Antrag auf Revission vor dem BVG.
Mir wurde angeblich 2 Bescheide 2012 zugestellt mit Gebühren von 2004 ab.
Diese waren natürlich verjährt.
Da ich diese aber nie erhalten haben wurde kein Widerspruch gemäß Verwaltungsrecht binnen 4 Wochen eingelegt.
Diese Bescheide sollen Rechtskraft erlangt haben.
Was ja logischer weiße nicht geht, wenn der Betroffene diese nicht erhält.
Die Gerichte haben bislang dies ignoriert und mit Indizienbeweiß (ohne faktischen Beweis) die Rechtskraft der Bescheide (trotz verjährtem Inhalt und somit unrechtmäßiger Gebührenstellung) erklärt.
Im Grunde eine frechheit, inhaltlich Falsche unrechtmäßige nie zugeangene Bescheide als Rechtskräftig zu erklären.

Gruß


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