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Autor Thema: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")  (Gelesen 16195 mal)

T
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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#15: 12. Dezember 2015, 16:50
Person C ist grad in einer ganz ähnlichen Lage wie F. C hat sich bei der zuständigen Stadtkasse gemeldet und erwähnt, dass er noch nichts von diesen Forderungen gehört. Die Sachbearbeiterin zeigte ihm daraufhin eine nicht gerade aussagekräftige Tabelle mit 5 verschiedenen angeblich abgeschickten Bescheiden. Laut der Sachbearbeiterin, wäre das nicht ihr einziger Fall, wo Bescheide nicht angekommen sind. C überlegt nun, ob er sich, bevor die richtige Vollstreckung angesetzt wird, mit dem BS (oder wem auch immer) in Kontakt begeben sollte, um nach den nicht (nachweislich) zugestellten Bescheiden zu fragen. Sich diese eventuell erneut zuschicken zu lassen, damit auch dagegen Widerspruch erhoben werden kann. C möchte dabei darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und die entsprechende Dienststelle vom BS (oder wem auch immer) geprüft werden sollte. Weiterhin fragt sich C, ob es bedenklich ist, ein womöglich fiktives Schreiben zu erwähnen, welches am 01.01.2013 nicht nachweislich an den BS (oder wem auch immer) geschickt wurde, welches die Zahlungsverweigerung verkündet.


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b
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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#16: 12. Dezember 2015, 19:16
Zitat
Die Sachbearbeiterin zeigte ihm daraufhin eine nicht gerade aussagekräftige Tabelle mit 5 verschiedenen angeblich abgeschickten Bescheiden.
Die Sachbearbeiterin sollte alle Rechte erläutern, um mit Erfolg gegen die unberechtigten Forderungen vorzugehen.


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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#17: 13. Dezember 2015, 02:38
Schliesslich ist ja niemand verpflichtet, den Forderungen einer offenkundigen Schwindelfirma nachzukommen:
[...]
3. Die gesetzliche Grundlage fehlt (RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden!)
Bitte hier keine solch steilen Thesen verbreiten und damit irrige Flausen in die Köpfe der Leser setzen, sondern mit der (bitteren) Realität vertraut machen - u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Auf diese Weise spar ich mir den ganzen Juristenscheiss. Das wäre mir viel zu aufwändig, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun.
Leider keine Dauerlösung...
...insbesondere nicht, wenn irgenwann einmal per förmlicher Zustellung nachweislich zugestellt wird.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#18: 20. Dezember 2015, 10:28
Zitat
... Mühlen des Amtsgerichts wie üblich langsam mahlen, seine Aktionen weiterhin durchführen ...

Ich gehe von Erinnerung aus in der auch Aussetzung der Vollstreckung beantragt wurde.
Da fordert das Gericht
- die Akte vom GV an
- Eine Stellungnahme vom Gläubiger
Dauert ca 2 Wochen.Dann wird entschieden.
Wenn Abgelehnt hat man 2 Wochen Frist nach Bekanntgabe zur Beschwerde beim AG/LG.

Nun, die Mühlen des Amtsgerichts mahlen wohl langsamer als die des Gerichtsvollziehers:

Gestern erreichte F eine förmliche Zustellung (Postübergabeurkunde) des Gerichtsvollziehers mit Inhalt einer Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis zwei Wochen nach Zustellung des Schreibens mit Belehrung auf Widerspruchsrecht.

Vom Gericht bisher noch keine Reaktion, sind aber auch "erst" zwei Wochen abgelaufen.

Gibt es hier im Forum Vorlagen für den Widerspruch der Eintragungsanordnung oder Texte zum Einlesen? Laut Schreiben des Gerichtsvollziehers muss beim Widerspruch die Einladung zur Vermögensauskunft und die Eintragungsanordnung "vorgelegt" werden.



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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#19: 20. Dezember 2015, 10:30
Ziel im weiteren Verlauf sollte für F wohl sein, vom Beitragsservice einen Bescheid zu bekommen, gegen den dann geklagt wird, oder?


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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#20: 20. Dezember 2015, 13:47
Schliesslich ist ja niemand verpflichtet, den Forderungen einer offenkundigen Schwindelfirma nachzukommen:
[...]
3. Die gesetzliche Grundlage fehlt (RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden!)
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Auf diese Weise spar ich mir den ganzen Juristenscheiss. Das wäre mir viel zu aufwändig, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun.
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...insbesondere nicht, wenn irgenwann einmal per förmlicher Zustellung nachweislich zugestellt wird.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor. Es handelt sich offenkundig um eine betrügerische Firma.

Ausserdem: Warum sollen wir uns eigentlich *deren* Spielregeln aufzwingen lassen?
Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechtsgleiches Recht.


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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#21: 20. Dezember 2015, 15:35
Zitat
Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor.
Nicht mal laut Rundfunkvertrag zwischen Ländern und Rundfunkanstalten ist der BS dazu berechtigt?


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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#22: 20. Dezember 2015, 21:53
Zitat
Es bleibt immer noch die Tatsache, dass der BS NIRGENDWO ermächtigt wird, Geld für die LRA einzuziehen und dass der BS als angebliches Inkassounternehmen nicht im Rechtedienstleistungsregister eingetragen ist. Somit liegt keinerlei Rechtsgrundlage vor.
Nicht mal laut Rundfunkvertrag zwischen Ländern und Rundfunkanstalten ist der BS dazu berechtigt?

Auch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der BS NIRGENDWO erwähnt.
Es ist lediglich von einer *dritten Stelle* die Rede. Und das kann sonst irgendwas sein ..... |-


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  • Cry for Justice
Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#23: 20. Dezember 2015, 21:56
Diese Erkenntnisse sind zwar gut und schön, beeindrucken einen Erstinstanzrichter jedoch herzlich wenig....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2016, 22:31 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#24: 21. Dezember 2015, 09:15
Wenn die juristisch relevante Fakten einfach ignorieren, dann haben die wohl Anweisung *von oben*.
Soviel zum Thema *Rechtsstaat* :police:


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Re: Spaß mit der GEZ ("Beitragsservice")
#25: 21. Dezember 2015, 22:26
Gibt es hier im Forum Vorlagen für den Widerspruch der Eintragungsanordnung oder Texte zum Einlesen?

?


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