Person C ist grad in einer ganz ähnlichen Lage wie F. C hat sich bei der zuständigen Stadtkasse gemeldet und erwähnt, dass er noch nichts von diesen Forderungen gehört. Die Sachbearbeiterin zeigte ihm daraufhin eine nicht gerade aussagekräftige Tabelle mit 5 verschiedenen angeblich abgeschickten Bescheiden. Laut der Sachbearbeiterin, wäre das nicht ihr einziger Fall, wo Bescheide nicht angekommen sind. C überlegt nun, ob er sich, bevor die richtige Vollstreckung angesetzt wird, mit dem BS (oder wem auch immer) in Kontakt begeben sollte, um nach den nicht (nachweislich) zugestellten Bescheiden zu fragen. Sich diese eventuell erneut zuschicken zu lassen, damit auch dagegen Widerspruch erhoben werden kann. C möchte dabei darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt und die entsprechende Dienststelle vom BS (oder wem auch immer) geprüft werden sollte. Weiterhin fragt sich C, ob es bedenklich ist, ein womöglich fiktives Schreiben zu erwähnen, welches am 01.01.2013 nicht nachweislich an den BS (oder wem auch immer) geschickt wurde, welches die Zahlungsverweigerung verkündet.