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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache/ Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft (BaWü)  (Gelesen 10168 mal)

f
  • Beiträge: 6
Hallo,guten tag
ich bin neu hier ,habe seit gestern abend hier endekt und soweit ich verstehen kan einige seiten angeschaut und gelesen..
ich möchte hier nichts falsh machen, ich versuche mal die Sache hier schieldern erzählen..
Person xx
bis jetzt auf alle briefe keine reagiert  weil keine briefe gekommen daher nichts gemacht aber jetzt
gelbe brief von GV obenlinke seit bei dieser schreiben steht Amstgericht von --...(davor noch eine brief GV gekommen)
Zwangsvollstreckungssache von 06.05.2015     Zahlungsaufforderung (frist von2 Wochen )528,27 €

/Ladun zur Abgabe der Vermögensauskunft--unten steht noch
Hierzu wir der Termin 26.05.2015
eingeladen



Person xx ist arge emfänger aus gesundheitlichen(wegen Angrif -überfall) gründen seit 2012 --Bettlegerig halbes jahr-unter schwere Depression-seit dem ohne begleitung nicht laufen kan -längere zeit zu flege bei sohns wohnung..
 
vor dieser Gesetz 2013 wahr von GEZ also mit amtliche sahbearbeiterins unterschstüzung kopllet abgemeldet weil keine Radio u.TV  zuhause vorhanden ist.
Person xx hat keine antrag bei GEZ gemacht oder unterschreibung  gemacht.

hier was gelesen und verstanden hab gibt keine rückvirkende sache wen die person xx ARGE Freistellungsbescheide für GEZ einreichen solte   

wie sol person xx sich verhalten hin gehen die sahlage erzählen oder dierekt ein brief schreiben und da hin schieken.

ich hoffe ich habe die sahlage soweit verstenlich geschrieben. kan halt mit konzentration sehr schwer hab und auch mit deutsch nicht sehr gut ist.. :-[

hat manche eine eine gute idee oder vorschläge..kan auch pn schrieben
mit L G :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 03:16 von Bürger«

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo fresherterazi,

willkommen im Forum!

Zitat
wie sol person xx sich verhalten hin gehen die sahlage erzählen oder dierekt ein brief schreiben und da hin schieken.
Auf jeden Fall sollte Person xx hingehen und erklären dass keine Bescheide bekannt gegeben wurde!
Am Besten sollte xx mit dem Sohn dort hingehen. Und niemals erwähnen dass man NICHT ZAHLEN WILL !!

Ruhig und sachlich bleiben - nicht wütend werden und so weiter! 

Hier einmal durchlesen:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg91815.html#msg91815

Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.msg94908.html#msg94908

Und keine Sorge: für jedes Problem gibt es eine Lösung!  ;)


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Baden-Württemberg
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...bitte aber Achtung vor allerhand Halbwissen, was im Netz und mitunter auch außerhalb verbreitet wird:
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
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Danke für die freundliche Aufnahme..u. schnelle antworten..  :-*

  Auf jeden Fall sollte Person xx hingehen und erklären dass keine Bescheide bekannt gegeben wurde!
Am Besten sollte xx mit dem Sohn dort hingehen. Und niemals erwähnen dass man NICHT ZAHLEN WILL !!
mit zahlung Person xx ist sowieso Befreiungsbescheinigung von ARGE  ,wen person xx alle abgegeben hätte...aber person xx denk wen GEZ von frühe komplett raus wahr und keine Antrag Unterschreibt..
Zitat
Ruhig und sachlich bleiben - nicht wütend werden und so weiter! 
hmm da koch person xx hoffe bleit ruhig..  >:D  :-[ vol in Depression.. 
am besten person xx mit ihrem Rollstuhl hingehen ihre..in  3 jahre was alles durch gemacht hat (angrief/überfall -bettlegrig) und andere um briefe kümmern müsten oder ??

Zitat
Hier einmal durchlesen:
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg91815.html#msg91815

Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
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person xx hat gelesen muss aber öfter lesen wegen Konzentration ..   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2015, 12:08 von fresherterazi«

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danke für die links...

person xx würde sich sehr freuen wen direkt mit personen von runde tiche kontakt hat. erfahrungen austauschen u. sammel ist immer gut, gut für alle..

können gerne PN senden


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Person xx hat heute von der ARGE ein Befreiungsbescheide  von 2013 bis 2016  für die GEZ geholt,diese hat vor bei der GV die Bescheide  einzureichen, ob das was bringt ist eine andere geschiehte u. ihre Lage mit dem Überfall und die Gesundheitliche folgen werden von der person xx erzählt. Während dieser zeit konnte diese Person xx nichts selbständig erledigen, da sie nicht einmal in der lage war, um sich zu kümmern. Geschweige den um sich um Briefe zu kümmern. Dann wird man sehen, wie die GV reagiert..

was hält ihr davon was Person vor hat ??


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Hypothetisch gesehen:

Befreiung von 2013 bis dato... hört sich schon einmal gut an!
Am 26.05. ist der Termin. Hingehen und die Lage erklären!

Folgende Punkte wären dann zu erklären:

- Man hat niemals Bescheide erhalten,
- demnach konnte man (bei Feststellung einer Fehlerhaftigkeit oder sonstiges) keinen Widerspruch einreichen,
- erklären, dass man schon vor 2013 befreit war und weiterhin in der Annahme war, dass die Befreiung weiter läuft!
- dem GV erklären dass er dem Vollstreckungsersuchenden (BS) die neue Sachlage erklärt und das Ersuchen auf Grund der Tatsachen zurückgibt!

Falls es dennoch Probleme gibt:

Akteneinsicht nach § 760 ZPO verlangen!
http://dejure.org/gesetze/ZPO/760.html

Falls man der Meinung ist, dass JEDER Bürger davon auszugehen hat, Beiträge bezahlen zu müssen sollte man sich evtl. noch auf das Tübinger Urteil berufen:

LG Tübingen ( https://openjur.de/u/708173.html - Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14)
Zitat
Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Zudem gibt es ein Gesetz der Bekanntgabe von Verwaltungsakten:
§122 Abs. 2, letzter Satz  AO
Bekanntgabe des Verwaltungsakts
https://dejure.org/gesetze/AO/122.html
Zitat
im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Eine Bekanntgabe wurde auch nicht vom Empfänger unterschrieben...

Mit dem Sohn oder einer Vertrauensperson zum GV gehen und freundlich, ruhig und sachlich darüber reden!

Und immer lächeln! Auch in Zukunft...  :)


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1
  • Beiträge: 443
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584


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Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Befreiung von 2013 bis dato... hört sich schon einmal gut an!
Am 26.05. ist der Termin. Hingehen und die Lage erklären!

Mit dem Sohn oder einer Vertrauensperson zum GV gehen und freundlich, ruhig und sachlich darüber reden!

Und immer lächeln! Auch in Zukunft...  :)

Person xx bedank sich herzlich  <3  :) Herzlichen dank


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  • Beiträge: 6
Folgende Punkte wären dann zu erklären:

- Man hat niemals Bescheide erhalten,
- demnach konnte man (bei Feststellung einer Fehlerhaftigkeit oder sonstiges) keinen Widerspruch einreichen,
- erklären, dass man schon vor 2013 befreit war und weiterhin in der Annahme war, dass die Befreiung weiter läuft!
- dem GV erklären dass er dem Vollstreckungsersuchenden (BS) die neue Sachlage erklärt und das Ersuchen auf Grund der Tatsachen zurückgibt!

Falls es dennoch Probleme gibt:

Akteneinsicht nach § 760 ZPO verlangen!
http://dejure.org/gesetze/ZPO/760.html
so Person xx wahr bei dem GV  :( ....
Der GV hat bei der Vorlage von den ARGE(2013-bis 2016) Befreiung beischeiden gemeint, dass dies keine Befreiung ist. Sie bräuchten es sich nicht einmal anschauen oder durch Blättern.Entweder soll man es zahlen oder eine Vermögensauskunft abgeben, die Gesundheitlichen Situation und die Sachlage die Person xx befindet, meinte Sie, würde sie nichts angehen.Da hat sie der Person xx Mitgeteilt, sie solle ein Antrag an die Rechtsantragstelle AG W... Erinnerung nach § 766 ZPO stellen oder GEZ 0221-5061-194 anrufen und die Sache direkt mit denen klären,und somit hat sie Person xx schon geholfen ,mehr könnte sie nicht mehr machen.--zurückgeben kommt nicht in frage.

Person xx hat keine Vermögensauskunft  gegeben und auch nicht zahlen kann.
Darauf das Person xx ins Gefängnis kommen würde hat GV gesagt.  >:(
Person xx sollte das Zimmer verlassen es gebe nichts mehr zu besprechen.
Auf die frage Akteneinsicht ,da ist die Akte kann rein schauen aber dabei Blätterte Sie einfach und legte auf die seite ,Auf die frage ob Sie kopieren könnte ;keine Kopierer ist da obwohl 2 Kopierer im Zimmer wahr, und außerdem für 5-6 Blätter wollte sie 6 € kassieren ,Person xx wahr dafür nicht bereit,GV meinte Protokoll nach Hause zuschicken.Da ist Person xx gespant ob es wirklich Protokoll bekommt. 
Person xx fertig mit der Welt,die Umgang GV ist unmenschlich,unwürdig  :-[ >:( musste sich erstmal erholen.
wahr auch nicht im Gericht.

was ist das mit dem
 Erinnerung nach § 766 ZPO -

http://dejure.org/gesetze/ZPO/766.html
http://www.iww.de/ve/archiv/glaeubigertaktik-wie-sie-bei-der-vollstreckungserinnerung-richtig-vorgehen-f42479
ist aber für Person xx alles zuviel


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T
  • Beiträge: 268
Das ist schon dreist vom GV...
Deswegen immer versuchen mindestens einen Zeugen zu solchen Begegnungen mitzunehmen.
Was ist eigentlich die Beschwerdestelle für so ein Verhalten eines Gerichtsvollziehers? Abgesehen von der emotionalen Seite des rüden Verhaltens von GV wird doch z.b. der Zugang zu den Akten erschwert bzw. umständlich gemacht und die mit Gefängnis gedroht, obwohl die Sachlage noch gar nicht geklärt ist. Oder täusche ich mich?
WTF ist mit dieser Welt los?


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A

Ambanja

wie ging es hier weiter ?


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