Heute war es soweit.
Ich habe gehört, Person A hat 1 Std und 45 Min. lang (eine halbe Stunde war vom Gericht vorgesehen :-)) seine Argumente vor dem VG vorgetragen hat. Mit vielen Fakten unterlegt.
A.) Was an dem Programm des ÖR und dessen Zwangsfinanzierung anstößig ist:
1.) Die Zwangsabgabe auf Wohnen zugunsten des ÖR beruht auf einer unhaltbaren, in der heutigen Zeit absurden Fiktion
2.) Der ÖR ist in der Praxis politisch abhängig
3.) Auch die deutsche Justiz ist unter dem Einfluss der Politik und der Übermacht des ÖR
4.) Das Programm des ÖR ist in weiten Teilen schädlich für Menschen, insbesondere junge Menschen und ermutigt zu einer Lebensführung, die nicht mit biblischen Grundsätzen vereinbar ist
5.) Im ÖR Fernsehen werden regelmäßig bibelgläubige Christen diffamiert und verleumdet
6.) Auch die Journalisten des ÖR sind nicht objektiv und versuchen die Öffentlichkeit im Sinne ihrer Meinung zu überzeugen
7.) Der ÖR kommt seinem Rundfunkauftrag nicht nach
8.) Der ÖR verschwendet Mittel in unvorstellbarem Maß
9.) Der ÖR ist gewillt exzessive Gewalt bei der Durchsetzung seiner Forderungen einzusetzen (s. Fall Baumert)
B.) Rechtliche Bewertung einer Befreiung aus Gewissensgründen
1.) Die Verfassungsbelange der Gewissensfreiheit und der Rundfunkfreiheit sind im Gegensatz zu der Behauptung des Beklagten beide uneingeschränkt verwirklichbar
2.) Das BVerfG räumt der Gewissensfreiheit der Menschenwürde den Vorrang vor anderen Rechten ein
3.) Die Härtefallregelung in §4, 6:2 räumt latu BVerfG und OVerwG eine Möglichkeit der Befreiung aus Gewissensgründen (anderen als ökonomischen Gründen) ein
Abschließend wurde eine Vorlage beim BVerfG angeregt.
Dem epd war die Aktion immerhin eine Kurzmeldung wert:
"Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen" (für die Ansicht der ganzen Meldung muss man bezahlen)
Person A bedankt sich herzlich bei allen Mitstreitern, die sie vor Gericht unterstützt haben!
Liebe Grüße,