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Autor Thema: Klage auf Zulassung der Befreiung aus Gewissensgründen  (Gelesen 25124 mal)

z
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Heute war es soweit.

Ich habe gehört, Person A hat 1 Std und 45 Min. lang (eine halbe Stunde war vom Gericht vorgesehen :-)) seine Argumente vor dem VG vorgetragen hat. Mit vielen Fakten unterlegt.

A.) Was an dem Programm des ÖR und dessen Zwangsfinanzierung anstößig ist:

1.) Die Zwangsabgabe auf Wohnen zugunsten des ÖR beruht auf einer unhaltbaren, in der heutigen Zeit absurden Fiktion

2.) Der ÖR ist in der Praxis politisch abhängig

3.) Auch die deutsche Justiz ist unter dem Einfluss der Politik und der Übermacht des ÖR

4.) Das Programm des ÖR ist in weiten Teilen schädlich für Menschen, insbesondere junge Menschen und ermutigt zu einer Lebensführung, die nicht mit biblischen Grundsätzen vereinbar ist

5.) Im ÖR Fernsehen werden regelmäßig bibelgläubige Christen diffamiert und verleumdet

6.) Auch die Journalisten des ÖR sind nicht objektiv und versuchen die Öffentlichkeit im Sinne ihrer Meinung zu überzeugen

7.) Der ÖR kommt seinem Rundfunkauftrag nicht nach

8.) Der ÖR verschwendet Mittel in unvorstellbarem Maß

9.) Der ÖR ist gewillt exzessive Gewalt bei der Durchsetzung seiner Forderungen einzusetzen (s. Fall Baumert)

 
B.) Rechtliche Bewertung einer Befreiung aus Gewissensgründen

1.) Die Verfassungsbelange der Gewissensfreiheit und der Rundfunkfreiheit sind im Gegensatz zu der Behauptung des Beklagten beide uneingeschränkt verwirklichbar

2.) Das BVerfG räumt der Gewissensfreiheit der Menschenwürde den Vorrang vor anderen Rechten ein

3.) Die Härtefallregelung in §4, 6:2 räumt latu BVerfG und OVerwG eine Möglichkeit der Befreiung aus Gewissensgründen (anderen als ökonomischen Gründen) ein

Abschließend wurde eine Vorlage beim BVerfG angeregt.


Dem epd war die Aktion immerhin eine Kurzmeldung wert:
"Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen" (für die Ansicht der ganzen Meldung muss man bezahlen)

Person A bedankt sich herzlich bei allen Mitstreitern, die sie vor Gericht unterstützt haben!

Liebe Grüße,


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Glückwunsch und Anerkennung für diese Zwischenetappe!
Danke für die regelmäßige Information über den Stand.
Weiter alles Gute! ;)


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Es lohnt sich, ein zweites Mal vor die selbe Kammer zu ziehen, weil man dann dem Gericht seine Verfehlungen aus dem 1. Prozess vorhalten kann. ... Wurde mit großer Dankbarkeit aufgenommen ... ;-)


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Auch dies klingt gut
Dem epd war die Aktion immerhin eine Kurzmeldung wert:
"Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen"
(für die Ansicht der ganzen Meldung muss man bezahlen)
Der epd ist nicht zu verachten.

Gibt es einen Link dazu? Ich konnte bislang nichts finden...
...nicht einmal die Kurzmeldung :-\


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@zwanglos
Glückwunsch an Person A für den Erfolg und die "Aufklärung" der Richter  ;) ;D

Gibt es einen Link dazu? Ich konnte bislang nichts finden...
...nicht einmal die Kurzmeldung :-\

Den gibt es inzwischen:

Zitat
Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen

Die Frage, ob jemand die Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen verweigern darf, hat am Dienstag das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße beschäftigt. Geklagt hatte der Pastor einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde aus der Pfalz. Nach dem Gerichtstermin sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd), er könne die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mitfinanzieren, weil sie in vielen Programmen Gewalt und außereheliche sexuelle Beziehungen zeigten. Außerdem würden bibeltreue Christen regelmäßig in Beiträgen von ARD und ZDF "verunglimpft".

Ein Urteil in dem Verfahren erging am Dienstag zunächst noch nicht. Die Entscheidung werde den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bislang wurde der verpflichtende Rundfunkbeitrag in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten stets als zulässig bestätigt.
http://www.epd.de/zentralredaktion/epd-zentralredaktion/pastor-verweigert-rundfunkbeitrag-aus-gewissensgr%C3%BCnden


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Siehe auch
Pastor verweigert Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20280.0.html


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K
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Südwestdeutsche Zeitung
An Rhein und Saar

Mittwoch, den 21. September 2016

Zitat
Pastor verweigert Rundfunkbeitrag
Neustadt. Die Frage, ob jemand die Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen verweigern darf, hat gestern das Verwaltungsgericht in Neustadt beschäftigt. Geklagt hatte der Pastor einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde aus der Pfalz. Nach dem Gerichtstermin sagte er: Er könne die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mitfinanzieren, weil sie Gewalt und außereheliche sexuelle Beziehungen zeigten. Außerdem würden bibeltreue Christen regelmäßig in Beiträgen von ARD und ZDF „verunglimpft“. Ein Urteil blieb gestern noch aus. Die Entscheidung werde den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bislang wurde der verpflichtende Rundfunkbeitrag in ähnlichen Rechtsstreitigkeiten stets als zulässig bestätigt. epd

Quelle: http://www.rheinpfalz.de/nachrichten/titelseite/
Ausgabe    Die Rheinpfalz - Ludwigshafener Rundschau - Nr. 221
Datum    Mittwoch, den 21. September 2016
Seite    15


Weiterlesen auf (nur mit Abo): http://epaper.rheinpfalz.de/EPaper/PHP-Files/archivedpages.php#


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

z
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Und der Vollständigkeitshalber noch ein Leserbrief vom Pastor, der die kurze Meldung ergänzt. Der ist mal gespannt, ob dieser auch veröffentlicht wird:

Zitat
Als der prozessbeteiligte Pastor möchte ich die Gelegenheit nutzen, meine Argumentation ausführlicher darzustellen. Aus folgenden Gründen wehrte ich mich vor Gericht gegen den Finanzierungszwang des öffentlichen Rundfunkprogramms, alles mit vielen Beispielen und Fakten belegt:

1.) Die Zwangsabgabe auf Wohnen zugunsten des öffentlichen Rundfunks (ÖR) beruht auf der heute unhaltbaren Behauptung, dass jeder, der ein Empfangsgerät besitzt, damit auch den ÖR konsumiert. Was wahr war vor 60 Jahren, als dieser das Monopol hatte, gilt heute bei hunderten privaten Anbietern nicht mehr. Der Marktanteil von ARD, ZDF und den dritten Programmen liegt bei 38% (AGF, 2013). Das Meinungsbildungsgewicht von ARD und ZDF liegt bei 30% (DML, 2015). Es ist unmoralisch, ein das elementare Grundbedürfnis „Wohnen“ belastendes Gesetz auf einer falschen Annahme aufzubauen.

2.) Der ÖR ist in der Praxis politisch beeinflusst, was die Vorgänge rund um die Landtagswahlen in diesem Jahr allein hinreichend illustriert haben. Der SWR ließ sich von den Ministerpräsidenten erpressen. Die Rundfunkgremien sind voll von politischen Funktionären.

3.) Man könnte als Beobachter der Verfahren gegen die Rundfunkzwangsgebühr auch von der deutschen Justiz den Eindruck gewinnen, nicht von dem Einfluss der Politik und der Übermacht des ÖR unbeeinflusst zu sein. Als Verwaltungsorgan steht ein Richter einem weisungsunterworfenen Beamten gleich. Wäre es denkbar, dass unangepasste Urteile die Karriere beeinträchtigen könnten?

4.) Ich bewerte das Programm des ÖR in weiten Teilen als schädlich für meine Mitmenschen (insbesondere junge). Es ermutigt zu einer Lebensführung, die nicht mit christlichen Grundsätzen vereinbar ist. Levin und Kilbourne berichten von 300 Studien, die zeigen, dass die permanente Aussetzung  gegenüber erotisierender Werbung, Pop-Musik, Fernsehserien usw. dazu führt, dass sich Mädchen als pure Objekte empfinden, oft mit einer gestörten Wahrnehmung ihres Körpers im Vergleich zu den ihnen vorgehaltenen Vorbildern. Die traditionelle Ehe und Familie, in der noch immer die meisten Menschen leben und die 85% der Bevölkerung als die sinnvollste Form des Zusammenlebens ansehen, wird als Auslaufmodell dargestellt und kläglich unterrepräsentiert in der Scheinwelt des Fernsehens. Ich möchte nichts unterstützen, was Menschen und Familien zerstört.

5.) Im ÖR Fernsehen werden regelmäßig bibelgläubige Christen diffamiert und verleumdet . Z.B. wurden ermordete, aus Nächstenliebe handelnde christliche Krankenschwestern mit ihren Mördern ( islamistischen Selbstmordattentätern) in einen Topf geworfen.

6.) Auch die Journalisten des ÖR sind natürlich nicht objektiv und versuchen die Öffentlichkeit im Sinne ihrer Meinung zu überzeugen.

7.) Für mich ist es offensichtlich, dass der ÖR seinem Rundfunkauftrag nicht nachkommt, umfassend und ausgewogen zu berichten. Unterhaltung überwiegt. ARD und ZDF haben einen 10% höheren Anteil an Serien, Fernsehfilmen und Kinofilmen als RTL und Sat1.

8.) Für mich ist es auch offensichtlich, dass der ÖR Mittel in unvorstellbarem Maß verschwendet. Er ist der weltweit teuerste Rundfunk. Neuseeland kostet sein ÖR 69 Mio., Österreich 600 Mio. und Deutschland 7,5 Mrd.! Wir Bürger bezahlen alle mehrfach dafür, für jede Firma, Schule, Kindergarten, Supermarkt, Behörden, ... für Millionengagen, Luxuszusatzrenten, Doppelstrukturen und dieses Programm!

9.) Der ÖR ist gewillt, exzessive Gewalt bei der Durchsetzung seiner Forderungen in Kauf zu nehmen (Eine Frau saß 61 Tage in Erzwingungshaft).

 10.) Das Grundgesetz und der Bundesverfassungsgerichtshof räumen der Menschenwürde und Gewissensfreiheit den Vorrang vor anderen Rechten ein. Ich bin der Überzeugung, dass der Zwangsbeitrag auf Wohnen auch noch viele weitere Grundrechte verletzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 19:33 von Bürger«

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Auch das
pro - Christliches Medienmagazin
hat die Meldung gebracht:

Zitat
Fernsehen | 21.09.2016
Keine Lust auf GEZ-Gebühren hat ein Pastor einer freikirchlichen Gemeinde in der Pfalz. Das Angebot ist ihm zu gewalttätig und verunglimpfend

Keine Lust auf GEZ-Gebühren hat ein Pastor einer freikirchlichen Gemeinde in der Pfalz. Das Angebot ist ihm zu gewalttätig und verunglimpfend

Foto: Unbekannt/Wikipedia

Wegen Sex und Gewalt: Pastor verweigert GEZ

Der Pastor einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde in der Pfalz weigert sich, den GEZ-Beitrag zu zahlen. Das Fernsehprogramm sei ihm zu gewalttätig und verunglimpfe Christen.

Der Pastor einer evangelischen Freikirche kann nach eigenen Angaben mit gutem Gewissen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Ob er die Zahlung verweigern darf, darüber hat das Verwaltungsgericht Neustadt beraten. Auf Anfrage von pro erläuterte Medienreferentin Helga Klingenmeier, dass die Kammer in der Angelegenheit am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen hat.
[...]

weiterlesen unter
http://www.pro-medienmagazin.de/fernsehen/detailansicht/aktuell/wegen-sex-und-gewalt-pastor-verweigert-gez-97664/


Edit "Bürger":
Zitat gekürzt. Bitte keine ungekürzten Zitate ohne ausdrückliche Genehmigung der Original-Quelle.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 01:37 von Bürger«

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Liebe Freunde,

Es halten sich Gerüchte, dass Person A ihr Urteil zugestellt wurde. Wie erwartet wurde ihre Klage abgewiesen. Über den eigenen Schatten zu springen wäre wohl eine unzumutbare Anstrengung für das mutige VG gewesen. Eine Berufung wurde nicht direkt zugelassen, die Zulassung auf Berufung darf aber gnadenhalber beantragt werden.

Im Anhang das Urteil. Aufgrund des Größenlimits in mehreren Teilen.

Hier
Seite 02-05

Edit "Bürger":
Anhänge überarbeitet.
Danke für das Verständnis.

Edit "DumbTV":
Dokument wird aktuell noch vollständig anonymisiert.

Edit: Siehe qualitativ (nur optisch! ;) ) "hochwertige" Urteils-PDF des Gerichts in Antwort weiter unten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.msg133238.html#msg133238


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  • Beiträge: 196
Seite 06-09


Edit "Bürger":
Anhänge überarbeitet.
Danke für das Verständnis.

Edit: Siehe qualitativ (nur optisch! ;) ) "hochwertige" Urteils-PDF des Gerichts in Antwort weiter unten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.msg133238.html#msg133238


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  • Beiträge: 196
Seite 10-12 und
Seite 13-14


Edit "Bürger":
Anhänge überarbeitet.
Danke für das Verständnis.

Edit: Siehe qualitativ (nur optisch! ;) ) "hochwertige" Urteils-PDF des Gerichts in Antwort weiter unten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14159.msg133238.html#msg133238


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K
  • Beiträge: 2.239
War klar. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Wenigstens wissen wir jetzt (schon) was uns im November erwartet  >:D



Kopf hoch, Herr Pastor!

Gruß
Kurt

PS: ich weiss dass der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15 gemeint ist


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b
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K
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Als Boykotteur kann der Herr Pastor jedoch nicht erkannt werden, stellt er doch brav systemkonforme Anträge
auf Befreiung von der Zahlpflicht. Wer solche Anträge stellt und die berüchtigte A.Karte gezeigt bekommt der zahlt.


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