Mahnkosten und Säumniszuschlag bezeichnen m.E. das gleiche Kind nur mit anderen Namen.
Säumniszuschlag = eine Art zusätzliche Abgabe für verspätete Zahlung einer öffentlichen Abgabe (kann nur vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben werden, Leistungspflicht muss an ein Gesetz geknüpft sein)
Mahnkosten = Kosten die für die Mahnung entstanden, wenn jemand mit der Zahlung in Verzug ist
Der Unterschied ist, dass die Mahnkosten ein Kostendeckungsfaktor sind und die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel das du, wie in unserem Fall, die Rundfunkbeiträge zahlst.
Die Säumniszuschläge kannst du selbst berechnen, es sind immer 1% pro Monat von der Gesamtschuld auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrag.
Bspl: Du schuldest dem Beitragsservice für 24 Monate ca. 432 € Rundfunkbeitrag.
Schuldbetrag = 432 €
auf volle 50 € abrunden = 400 €
1% pro Monat = 24 % (da 24 Monate)
Säumniszuschlag = 96 €
also ist man mit den 8 € immer noch gut dabei....
Wie entstehen Säumniszuschläge?
Eine Säumnis beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Festsetzung oder Anmeldung und Fälligkeit gemeinsam vorliegen.
Bedeutet nur wer ein Konto beim Beitragsservice hat (denn erst dann kann überhaupt erst der Beitrag fällig werden) und nicht rechtzeitig bezahlt hat, dem kann ein Säumniszuschlag überhaupt aufgebrummt werden. Deswegen werden alle Verweigerer auch automatisch von dem Beitragsservice rückwirkend angemeldet, denn sonst dürften sie überhaupt keinen Säumniszuschlag veranschlagen.
Ansonsten dürften erst mit der Festsetzung (Festsetzungsbescheid) Säumniszuschläge erhoben werden.