Da wäre einem fiktiven Besucher folgendes eine Erwähnung wert, wenngleich noch nicht klar ist, ob eine Relevanz oder Verwertbarkeit i. Zusammenhang mit Mahngebühren bzw. Säumniszuschlägen von den "öffentlich-rechtlichen" Abzockern bestünde oder herzuleiten wäre.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass letztendlich auch "öffentliche" Akteure letztlich der Anbindung an zentrale Grundsätze des bürgerlichen Rechts unterliegen. Dafür hatte es in der Vergangenheit auch im aktuellen Rahmen einige Beispiele.
Nun der konkrete Punkt: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte schon vor Jahren in mehreren auch obergerichtlichen Musterprozessen durchgefochten, dass zum Beispiel Stromversorger einzig auf konkret nachweisbare Kosten (also f. 1 Blatt A4-Papier, einen Umschlag und eine Briefmarke, aber bspw. keine anteiligen Kosten für die "Arbeit" sowieso unterhaltener Mahnabteilungen etc. ) zugeschnittene Mahn- und Säumnisgebühren fordern dürfen. Damit war es vorbei, für einen einmal verpassten Überwesisungstermin 5.- Mahngebühren o. ä. blechen zu dürfen.
Vllt. könnte es sich doch lohnen, mal zu schauen, welche ggü. dieser Art bürgerlich-rechtlicher Rechtsfortbildung wie gerechtfertigten Extrawürste sich Behörden bzw. diese "Herrschaften" vom sg. Beitragsservice oder der "Anstalten" dem Bürger - oder doch besser Untertanen? - gegenüber jedenfalls bislang oder nach wie vor selber braten bzw. braten dürfen?