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Autor Thema: Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 12882 mal)

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Hallo Einwohner des "Echten Nordens",

damit es in diesem Unterforum einen Anfang gibt, verlinke ich auf den Fall eines Bekannten, der aktuell "in" der Bundeshauptstadt diskutiert wird.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.msg94494.html#msg94494

Gruß
EinsZweiOderDrei


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Der Bekannte hat nun - knapp zwei Wochen nach dem "Einspruch" - Post von der Stadtkasse erhalten, dass der Fall an den Beitragsservice weiter- bzw. zurückgegeben wurde.

Fortsetzung folgt...


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Der Bekannte hat nun - knapp zwei Wochen nach dem "Einspruch" - Post von der Stadtkasse erhalten, dass der Fall an den Beitragsservice weiter- bzw. zurückgegeben wurde.

Na das ist doch erfreulich!

Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

Aber wenn einfach die lokalen Vollstreckungsbehörden sich weigern bzw. man diese mit so guten Argumenten füttert, daß sie das dem BS zurückgeben, dann fließt einfach kein Geld.

Damit geht das nun Behörde gegen Behörde - und die Bürger sind die schmunzelnden Dritten.


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Du sagst es! Wäre verrückt, wenn es das gewesen sein sollte. Schade, dass ich es nicht auch so gemacht habe. 8)


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Gast

Aber wenn einfach die lokalen Vollstreckungsbehörden sich weigern bzw. man diese mit so guten Argumenten füttert, daß sie das dem BS zurückgeben, dann fließt einfach kein Geld.

Damit geht das nun Behörde gegen Behörde - und die Bürger sind die schmunzelnden Dritten.

Schade, dass ich es nicht auch so gemacht habe. 8)

Schade, dass sich diese Vorgehensweise nicht verallgemeinern lässt, denn die unterschiedlichen lokalen Vollstreckungsbehörden handhaben ihre Arbeit nicht in identischer Weise. So soll es auch Vollstreckungsbehörden geben, die selbst über Einwände wg. formalen Mängeln hinwegblicken und die angeblichen Forderungen einfach vollstrecken. Und zack - weg ist das Geld.  ;)

Noch viel mehr schade ist aber eigentlich, dass man die Vollstreckungsorgane erst auf diese Ungereimtheiten hinweisen muss, nur weil sie nicht im Stande sind ihrer Arbeit gewissenhaft nachzugehen, da sie die Vollstreckungsersuchen scheinbar erst gar nicht auf Vollständig- und Richtigkeit prüfen.

Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

Einen Widerspruch zu schreiben ist weder schwieriger, noch kostenintensiver, als den Versuch (!) zu unternehmen eine Vollstreckung abzuwehren. Vielmehr gehören vorab schon alle möglichen Ungereimtheiten in einem (wenigstens hilfsweisen) Widerspruch angezeigt.

Siehe dazu: Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage


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Der Vollständigkeit halber anbei das Schreiben.


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Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

Einen Widerspruch zu schreiben ist weder schwieriger, noch kostenintensiver, als den Versuch (!) zu unternehmen eine Vollstreckung abzuwehren.

Und dann? Die allermeisten Klagen in der ersten Instanz sind negativ für die Kläger ausgegangen. Dann kommen zu den Rundfunkbeiträgen auch noch die Gerichtskosten dazu. Den Weg durch die Instanzen können und werden sich nicht allzuviele leisten. Falls es zu einem gerichtlichen Kippen bzw. zu einem Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht kommen sollte, wird das wahrscheinlich entweder von einem Anwalt (der sich selbst vertritt) oder von einem Unternehmen geführt werden.

Der "Versuch", die Vollstreckung abzuwehren, ist zumindest in Berlin nicht so schwierig, wenn man den Erhalt des Rückstandsbescheides bestätigt (damit das "Ausredenargument" wegläßt) und damit umso genauer den fehlenden Grundlagenbescheid angreifen kann. Das macht eben kein Finanzamt - und das verstehen deshalb Finanzamtsmitarbeiter.


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Beim Widerspruchsverfahren mit "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" geht es vordergründig darum erstens) aus einem Bescheid erst gar keinen vollstreckbaren Titel werden zu lassen und zweitens) Rechtssicherheit zu erlangen indem vom gewährten Rechtsmittel "Widerspruch" Gebrauch gemacht wird.

Im Klageverfahren geht es dann darum Druck auf die Gerichte auszuüben, damit diese irgendwann vielleicht einmal Urteile fällen, die auch durchschnittliche Menschen für vernünftig erachten. Ich bin mir sicher umso mehr Klagen eingereicht werden, umso eher erfolgt ein Umdenken unter den Richterschaften. Jedenfalls solange nicht ernsthaft auf Einwände eingegangen wird sollten die Gerichte mit Klagen überflutet werden. ;)

In dem von Dir, mini, so gerne propagierten Verfahren - nämlich Widerspruchs- und Klageverfahren nicht für notwendig zu erachten - muss man doch schon sehr auf eine Einsicht der Vollstreckungsbehörde hoffen. Ein wie Du Dich ausdrückst "Behörde gegen Behörde" Geküngel und der Bürger als "schmunzelnder Dritte" bleiben ebenso vorerst fantasievolle Hoffnungen. Wer sagt denn, dass es nicht genau andersherum abläuft, nämlich dass Behörde und Behörde Hand-in-Hand gegen den Bürger agieren. Vermutlich ist ihm dann nicht mehr so ganz zum Schmunzeln zumute und hätte sich gewünscht die Zügel nicht komplett abgegeben zu haben.  ;)


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Moin alle zusammen,

meinem Nachbarn, Person X, steht eine Zwangsvollstreckung bevor.
Er hat nie GEZ Gebüren gezahlt geschweige denn auf diverse Zahlungsaufforderungen reagiert!
Nun kam die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung.
Da ich immer fleißig hier mitlese, habe ich ihm geraten sich direkt an die Kasse hamburg zu wenden.
Wir haben eine passende Email entworfen:
Mit Berufung auf das Gutachten, haben wir dargestellt, dass es eine Zwangsabgabe ist & damit sozialwidrig.
Außerdem machten wir darauf aufmerksam, dass schon mehrere Zwangsvollstreckungen gestoppt wurden etc... natürlich immer mit verlinkter Information.

Heute kam ein Schreiben vom Justitiariat der Finanzbehörde Hamburg - leider ohne Einsicht!
"keines, der an Sie versanten Schreiben ist als unzustellbar wieder zurück gegangen."
"Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Hamburg kürzlich die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen bestätigt (Urteil vom 17.07.14, Az.: 3K 5371/13). Insofern besteht die öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen auch weiterhin."
"Ein Widerspruch gegen die bloße Vollstreckungankündigung als solche ist jedenfalls nicht statthat"
und dann diese Drohung!:
"Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie Ihren hier zur Entscheideung vorliegenden Widerspruch zur vermeidung von Kosten zurück nehmen. Andernfalls wäre ich gezwungen Ihren Widerspruch zurück zu weisen. Dafür müsste ich eine Gebühr festsetzten...
...zwischen 15,- und 2000,- Euro."

Nun soll Person x bis zum 22.06. mitteilen, ob er den Widerspruch aufrecht erhalten will.

Er ist ziemlich aufgeregt & wir wissen nicht weiter...

ps: ich bin mir auch nicht sicher, ob es Taktisch klug ist solche Briefe hier einzufügen.


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Ich verweise hier mal auf

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14458.0.html

anscheinend gleichartiger Fall.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
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Hallo liebe Bewohner des echten Nordens,

da hier so interessante Rechtsfälle gelöst werden, habe ich noch einen Fall.
Der fiktive Einwohner A der schönen Stadt Kiel erhält am 7. Oktober 2017 eine Zahlungsaufforderung . Adressat Amt für Finanzwirtschaft, Abteilung Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde.

Zahlungsaufforderung
Die Stadtkasse Kiel als zuständige Vollstreckungsbehörde ist beauftragt, von Ihnen für den NDR den nachstehend bezeichneten Gesamtbetrag im Wege der Verwaltungsvollstreckung einzuziehen.
Die Forderung wird bezeichnet: "Rundfunkgebühren/ Beiträge für die Zeit vom .... bis......"
ein Säumniszuschlag und Mahngebühren werden erhoben.
Der Forderungsbetrag wird genannt,
#die Spalte "Gesamtbetrag" ist nicht ausgefüllt.
Es wird die Gelegenheit gegeben, innerhalb drei Tagen zu bezahlen.
Der Satz "Wir haben Sie aufgesucht, jedoch nicht angetroffen" ist durchgestrichen.

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden als möglich aufgeführt.
Unterschrift im Auftrag eines Sachbearbeiters ( keine Ahnung, ob der der Behördenleiter ist).
Keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Wie kann die fiktive Person A darauf reagieren? Erstmal nachfragen weshalb überhaupt Mahngebühren erhoben werden?

Anmerkungen: Die Zahlungsaufforderung ist sachlich unrichtig, denn Person A hat für das Jahr 2016 Rundfunkgebühren bezahlt.

Für gute Ratschläge sehr , sehr dankbar
liebe Grüße Malwina


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Weshalb will Person A noch nachfragen, warum überhaupt Mahngebühren erhoben werden, wenn die gesamte Zahlungsaufforderung sachlich unrichtig ist?

Sachbearbeiter anrufen, Forderung zurückweisen und ggfs. einen weitgehend geschwärzten Kontoauszug, aus dem die geleistete Zahlung für ein Quartal des Forderungszeitraums hervorgeht, faxen. Fertig.


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Hallo,

die fiktive Person A hat Schulden aus drei Jahren wegen Arbeitslosigkeit und keinem eigenen Einkommen ,  bezahlt allerdings seit  Ende 2015 Raten zurück. 

Der Zeitraum der Forderung bis in das Jahr 2016 ist also sachlich unrichtig.  Die Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Person A bezahlt hat, sind vorhanden.
Soll sie die mitschicken?
Sollte sie  vorsorglich einen Widerspruch einlegen?

viele Grüße Malwina


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