Moin alle zusammen,
meinem Nachbarn, Person X, steht eine Zwangsvollstreckung bevor.
Er hat nie GEZ Gebüren gezahlt geschweige denn auf diverse Zahlungsaufforderungen reagiert!
Nun kam die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung.
Da ich immer fleißig hier mitlese, habe ich ihm geraten sich direkt an die Kasse hamburg zu wenden.
Wir haben eine passende Email entworfen:
Mit Berufung auf das Gutachten, haben wir dargestellt, dass es eine Zwangsabgabe ist & damit sozialwidrig.
Außerdem machten wir darauf aufmerksam, dass schon mehrere Zwangsvollstreckungen gestoppt wurden etc... natürlich immer mit verlinkter Information.
Heute kam ein Schreiben vom Justitiariat der Finanzbehörde Hamburg - leider ohne Einsicht!
"keines, der an Sie versanten Schreiben ist als unzustellbar wieder zurück gegangen."
"Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Hamburg kürzlich die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen bestätigt (Urteil vom 17.07.14, Az.: 3K 5371/13). Insofern besteht die öffentlich rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen auch weiterhin."
"Ein Widerspruch gegen die bloße Vollstreckungankündigung als solche ist jedenfalls nicht statthat"
und dann diese Drohung!:
"Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie Ihren hier zur Entscheideung vorliegenden Widerspruch zur vermeidung von Kosten zurück nehmen. Andernfalls wäre ich gezwungen Ihren Widerspruch zurück zu weisen. Dafür müsste ich eine Gebühr festsetzten...
...zwischen 15,- und 2000,- Euro."
Nun soll Person x bis zum 22.06. mitteilen, ob er den Widerspruch aufrecht erhalten will.
Er ist ziemlich aufgeregt & wir wissen nicht weiter...
ps: ich bin mir auch nicht sicher, ob es Taktisch klug ist solche Briefe hier einzufügen.